Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig
Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.






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