Nach der E-ID-Abstimmung

Bundesrat will staatliche und dezentrale elektronische Identifikation

Vor etwas über einem Monat wurde das E-ID-Gesetz an der Urne bachab geschickt. Bereits in der Woche darauf wurden sechs gleichlautende Motionen im Parlament eingereicht, die eine «vertrauenswürdige, staatliche E-ID» fordern. Heute nun hat der Bundesrat deren Annahme beantragt – und will eine neue Vorlage bis in einem Jahr ausarbeiten. Neben der Wissenschaft muss jedoch auch die Zivilgesellschaft in diesen Prozess eingebunden werden.

Am 7. März 2021 wurde das E-ID-Gesetz mit wuchtigen 64.4% «Nein» vom Stimmvolk verworfen. Die Digitale Gesellschaft hat das Referendum und die Kampagne mit geleitet. Bereits vor dem Abstimmungstermin haben wir Gespräche zu alternativen Lösungen angestossen. Am Mittwoch nach dem Abstimmungssonntag gipfelten diese in sechs gleichlautenden Motionen, die von Parlemanterier:innen aus allen Fraktionen eingereicht wurden. Eine Woche später folgte eine konkretere Variante, die auf der Identitätskarte aufsetzt.

Heute hat der Bundesrat die Motionen beantwortet. Er beantragt die Annahme der Vorstösse und will vorwärts machen!

Der Bundesrat hat das EJPD beauftragt, zusammen mit dem EFD und der BK bis Ende Jahr ein Grobkonzept für die Umsetzung einer E-ID zu erstellen. Dabei ist ein starker Einbezug der Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne sowie auch der Kantone geplant. Bei der Erarbeitung des Grobkonzepts sollen insbesondere die verschiedenen technischen Umsetzungsmöglichkeiten geprüft sowie die Frage der damit verbundenen Kosten geklärt werden.

Anhand des Konzepts wird der Bundesrat anschliessend die Eckwerte für eine neue E-ID-Vorlage festlegen. Die Vernehmlassung zu einem neuen E-ID-Gesetz wird voraussichtlich im Mai 2022 eröffnet.

Mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen waren wir zwischenzeitlich an informellen Gesprächen beteiligt. Wie auch Watson berichtet:

Im Fokus dürften aber die dezentralen und staatlichen Lösungen stehen, wie sie im Parlament nun gefordert werden. Eine solche wäre das Gegenteil von dem, über das die Bevölkerung im vergangenen Frühling abstimmte. Und sie ginge in dieselbe Richtung, wie es derzeit auf europäischer Ebene diskutiert wird. Die Rede ist hier von der sogenannten «Self-Sovereign Identity», kurz SSI, auf Deutsch «Selbstbestimmte Identität».

Das Vorgehen ist zu begrüssen. Neben der hiesigen Wissenschaft müssen aber zwingend auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft fix in den Prozess integriert werden. Dieser muss zudem offen und transparent gestaltet sein. Wir sind überzeugt, dass nur so sich die Entwicklung hin zu einer breit tragfähigen Lösung verwirklichen lässt.