Nichtanhandnahmeverfügung: Bundesanwaltschaft erkennt keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co.
Diesen Mittwoch haben wir darüber berichtet, dass die Bundesanwaltschaft auf unsere Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora vom Juli 2013 kein Strafverfahren eröffnen wird. In der Zwischenzeit hat mitunter Computerworld.ch die Verfügung von der Bundesanwaltschaft erhalten. Die ablehnende Begründung lautet lapidar,… mehr