Befreite Dokumente

BAKOM-Mediendialog zum Leistungsschutzrecht

Vortrag am Winterkongress zum
Leistungsschutzrecht

Während einem Jahr fand auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und organisiert vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein «Mediendialog» statt. Dabei wurde – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – über ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage diskutiert. Zu einem gemeinsamen Positionspapier kam es nicht. Wir veröffentlichen die Dokumente.

Verweigerter Dialog und verweigerte Einsicht

Vor einem Jahr hat das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Medienmitteilung den Start eines «Mediendialogs» angekündigt:

Der Mediendialog soll Vertreterinnen und Vertreter von Printmedien, Radio, Fernsehen und Onlinemedien als Plattform dienen, um angesichts der verschiedenen Herausforderungen Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten. Ziel des Dialogs ist es, dass die Schweizer Medienbranche gestärkt aus der Digitalisierung hervorgeht. Das BAKOM begleitet die Arbeiten. Der Mediendialog ist auf ein Jahr angelegt. 

An diesem Mediendialog wurden dann einerseits über die nationale Nachrichtenagentur Keystone-SDA und andererseits über die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienverlage diskutiert. Dies ist insbesondere brisant, da ein Leistungsschutzrecht weitreichende Auswirkungen weit über die Medien hinaus hat. Trotz expliziter Aufforderung wurden jedoch weitere Akteure, insbesondere aus der Zivilgesellschaft, nicht zum Dialog eingeladen.

Wir haben daher im April 2022 unter Verweis auf das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) Zugang zu den Dokumenten des Mediendialogs verlangt. Das Zugangsgesuch wurde vom BAKOM abgelehnt, wonach der Zugang zu amtlichen Dokumenten zu verweigern sei, «wenn durch seine Gewährung Informationen vermittelt werden können, die der Behörde von Dritten freiwillig mitgeteilt worden sind und deren Geheimhaltung die Behörde zugesichert hat» (unter Verweis auf Art. 7 Abs. 1 Bst. h BGÖ).

Eine grundsätzliche und allgemeine Verweigerung, wie sie das BAKOM im vorliegenden Fall vorgenommen hat, ist offensichtlich ungerechtfertigt. Auch die Zusicherung einer umfassenden Vertraulichkeit geht zu weit. Indem das BAKOM zum Mediendialog eingeladen hat, trägt es eine Verantwortung dafür, allen interessierten Kreisen die Teilnahme am Dialog zu diesen Themen zu ermöglichen und sie zumindest in die Lage zu versetzen, sich informiert zu diesem Dialog zu äussern. Das BAKOM kann sich dabei nicht einfach der Verantwortung entziehen, indem es vorgibt, die Arbeiten nur zu begleiten und lediglich als «Enabler» zu fungieren. Der Mediendialog ist von öffentlichem Interesse. Dabei bloss ausgewählte Akteur:innen einzuladen und den Dialog pauschal der Vertraulichkeit zu unterlegen, ist stossend.

Dokumente zum Mediendialog

Im Schlichtungsverfahren konnte dann eine Einigung erzielt werden. Die zugestellten Informationen sind hier veröffentlicht:

Zusammenfassung des Mediendialogs zum Leistungsschutzrecht

Der Mediendialog war von Anfang an darauf ausgelegt, ein Leistungsschutzrecht einzuführen. Hierzu sollten die Forderungen der Branche zuhanden der Politik in einem Positionspapier festgehalten werden. Mit der Weigerung, kritische Stimmen, insbesondere aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, anzuhören, wurde bewusst darauf verzichtet, eine breitere Diskussion über das «Ob» zu führen. Besonders stossend ist, dass auch die SRG die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienverlage befürwortet. Unverständlich ist zudem, wieso sich das BAKOM als Organisatorin dieses «Dialogs» einspannen liess.

Ein Positionspapier wurde schlussendlich nicht verabschiedet. Dies wohl auch, weil bis zum Schluss keine Einigkeit bestand. Der Mediendialog wurde in der Zwischenzeit abgeschlossen. Im Dezember ist mit einem Vorentwurf für ein Gesetz und einer Vernehmlassung zu rechnen.