Die Massenüberwachung des Geheimdiensts ist unmöglich mit den Grundrechten vereinbar
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19. November 2025 anerkannt: Die Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst verletzt die Grundrechte. Die Digitale Gesellschaft zeigt in einer umfangreichen Analyse auf, welche Mängel das Gericht anerkennt und dass es faktisch unmöglich ist, diese Massenüberwachung grundrechtskonform auszugestalten. Die Analyse lässt nur ein Fazit zu: Der Bund muss die Funk- und Kabelaufklärung so schnell als möglich und vollumfänglich einstellen. Die heute in der Sicherheitskommission des Nationalrats anlaufende Revision des Nachrichtendienstgesetzes ist die Gelegenheit dazu.








