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Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungs­gericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.

Verweigertes Auskunftsrecht

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Nachdem der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf die Datenauskunftsbegehren der Digitalen Gesellschaft seit Jahren nicht vollständig eingetreten ist und nun sogar das Auskunftsrecht der Digitalen Gesellschaft ganz verweigert hat, haben wir im Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dieses soll den NDB nun dazu verpflichten, eine vollständige, ausführliche und verständliche Auskunft zu erteilen, die alle Personendaten der Digitalen Gesellschaft, die der NDB in seinen Informationssystemen gespeichert hat, beinhaltet.

Digitale Gesellschaft vs. Schweiz

Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Digitale Gesellschaft hatte im September 2018 eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingereicht. Lange blieb es in dieser Angelegenheit ruhig. Nun hat die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz (BJ), die anlasslose Massenüberwachung vor dem Gericht als «notwendig» verteidigt. Die Beschwerdeführenden der Digitalen Gesellschaft widersprechen vehement.

Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungs­system einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Ende März 2023 haben wir nun unsere Schlussbemerkungen im Verfahren eingereicht.

Verfahren am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Geheimdienst setzt Gesichtserkennung ein und verweigert Transparenz

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem Tätigkeitsbericht 2021 auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungs­system einsetzt. Da dieser die Einsicht in die entsprechenden Dokumente verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Am 24. Dezember 2022 haben wir unsere ausführliche Replik auf die Stellungnahme des Geheimdienstes eingereicht.

Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Da der Geheimdienst die Einsicht in die entsprechenden Dokumente – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.

Justitia 4.0

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen «Justitia.Swiss»

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits in zwei Jahren in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Damit droht nicht nur ein weiteres IT-Debakel, sondern es wird auch der demokratische und rechtsstaatliche Prozess unterminiert. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hat die Digitale Gesellschaft daher zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben.

Update Mai 2021

Newsletter zu Beschwerde, Contact Tracing, Vorratsdaten, Gesichtserkennung, Stammtisch

Newsletter zu Beschwerde, Contact Tracing, Vorratsdaten, Gesichtserkennung, Stammtisch

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Maiausgabe sind: Presserat heisst unsere Beschwerde gut, drohendes Datenschutzdebakel beim Contact Tracing, gegen eine zentrale Auswertung von Vorratsdaten, automatisierte Gesichtserkennung auf dem Vormarsch, Netzpolitik-Stammtisch zu Contact Tracing und Impfausweis

Stellungnahme des Pressrates

Ringier veröffentlichte politische Schleichwerbung im Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz

Ringier veröffentlichte politische Schleichwerbung im Abstimmungskampf zum E-ID-Gesetz

Im Vorfeld der Volksabstimmung zum E-ID-Gesetz am 7. März 2021 hatte Ringier politische Schleichwerbung von «Digital Switzerland» veröffentlicht. Die Digitale Gesellschaft erhob dagegen Beschwerde beim Schweizer Presserat. Nun wurde die Beschwerde vollumfänglich gutgeheissen. Der Presserat hält fest, dass Ringier einen bezahlten Beitrag mehrfach nicht ausreichend deklarierte und deshalb gegen die journalistische Pflicht zur Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung verstiess.