Bundesgericht: Keine Beschränkung der Vorratsdatenspeicherung auf 6 Monate bei Straftaten im Internet
Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung gelten (grob gesprochen) vier Gesetze. Im Grundsatz sind diese persönlichen Daten vor Zugriff geschützt: Das Fernmeldegesetz konkretisiert das Fernmeldegeheimnis (aus Art. 13 Bundesverfassung; Schutz der Privatsphäre) und verbietet die Bekanntgabe der Daten durch die Provider an Dritte… mehr