Umfassende Online-Überwachung auch durch den Staatsschutz

Gerade etwas mehr als eine Woche ist es her, seit dem der Bundesrat treuherzig beteuert hat, «dass das BÜPF nichts mit präventiver Überwachung zu tun hat. Diese ist Aufgabe des Nachrichtendienstes und Gegenstand des BWIS respektive künftig des Nachrichtendienstgesetzes» (Wie wenn anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine präventive Überwachung wäre). Und heute hat er die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.

Neben den Strafverfolgungsbehörden soll zukünftig auch der Staatsschutz – also diejenige Behörde, welche in den 1980er Jahren 900’000 Fichen angelegt hat – weitreichende Überwachungsmöglichkeiten erhalten (Art. 22):

  • Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
  • Zugriff auf die Vorratsdaten
  • Ortung einer Person via Handystandortdaten
  • Online-Durchsuchung von Computern (Trojaner Federal)

Soweit so schlecht. Irgendwie hatten wir dies in der gescheiterten BWIS II-Vorlage schon mal…

Und nun kommt es:

Das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern, oder zu verlangsamen, falls die Computersysteme und  Computernetzwerke für Angriffe auf kritische Infrastrukturen verwendet werden. (Artikel 22 Abs. 1 lit. g).

Die Cyberkrieger sind los.