Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Das Gericht blendete jedoch aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.