Dossier «Tracking & Profiling»

Alle lügen – nur nicht beim Googeln

Alle lügen - nur nicht beim Googeln

Auch in diesem Artikel unseres Dossiers über Tracking & Profiling geht es um unsere Daten und was Firmen und Plattformen daraus ableiten können. Er basiert auf einem Artikel im Guardian, in dem Seth Stephens-Davidowitz über seine Forschung mit Google-Suchanfragen berichtet.

Dossier «Tracking & Profiling»

Nichts zu verbergen?

Nichts zu verbergen?

Ein beliebtes Argument, warum sich viele Nutzer:innen nicht um kommerzielle oder staatliche Überwachung sorgen müssten, ist, dass es ja nichts zu verbergen gäbe. Das trifft im strafrechtlichen Sinne sicher für den grössten Teil der Menschen in der Schweiz zu, geht aber am Punkt vorbei. Denn die Frage ist vielmehr, ob es möglich ist, vermeintlich unbedeutende Daten über uns zu unserem Nachteil zu verwenden, entweder direkt oder indirekt. Schauen wir uns einige Beispiele an, wie das möglich ist.

Dossier «Tracking & Profiling»

Was Sie schon immer über den Überwachungskapitalismus wissen wollten, aber nie zu fragen wagten

Was Sie schon immer über den Überwachungskapitalismus wissen wollten, aber nie zu fragen wagten

Die meisten von uns konsumieren täglich Internetdienste, wie Suche, E-Mail, Nachrichten, Karten und Navigation. Wir nehmen diese Dienste als umsonst wahr, schliesslich bezahlen wir ja kein Geld dafür. In Tat und Wahrheit bezahlen wir jedoch mit unseren Daten (beziehungsweise mit unserer Aufmerksamkeit), die wir im Gegenzug den Internetdiensten zur Verfügung stellen. Mit diesem Artikel beginnen wir eine Serie zum Thema, das von Shoshana Zuboff unter dem Begriff «Überwachungskapitalismus» zusammengefasst wird.

Von wegen «Swiss Finish» im Datenschutzgesetz

Für einen angemessenen Datenschutz braucht es ein Widerspruchsrecht zum Profiling

Für einen angemessenen Datenschutz braucht es ein Widerspruchsrecht zum Profiling

Das neue Datenschutzgesetz soll nach drei Jahren Ratsdebatte verabschiedet werden. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat allerdings anfangs Juli erneut einen Kompromissvorschlag zum Profiling abgelehnt. Sie sieht einen unnötigen «Swiss Finish». Doch selbst dieser Kompromiss ist nicht ausreichend, um ein gleichwertiges Schutzniveau im Vergleich zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schaffen, da ein Widerspruchsrecht fehlt. Dieses ist nötig, damit die Schweiz auch weiterhin einen angemessenen Datenschutz hat und Teil des europäischen Datenraums bleibt.

Totalrevision des Datenschutzgesetzes im Ständerat

Schutzniveau darf beim Profiling im Vergleich zum heutigen Datenschutzgesetz nicht gesenkt werden

Schutzniveau darf beim Profiling im Vergleich zum heutigen Datenschutzgesetz nicht gesenkt werden

Der Datenschutz muss für die Menschen in der Schweiz dringend gestärkt werden. Eine neue Regelung muss zudem kompatibel zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zur Europarats-Konvention 108 sein, damit die Schweiz weiterhin zum europäischen Datenraum zählt und die Daten-Freizügigkeit nicht gefährdet ist. Auch darf das Schutzniveau im Vergleich zum heutigen DSG nicht gesenkt werden.

Nationalrat entscheidet

Revision des Datenschutzgesetzes droht zu scheitern

Revision des Datenschutzgesetzes droht zu scheitern

Der Datenschutz muss für die Menschen in der Schweiz dringend gestärkt werden. Eine neue Regelung muss zudem kompatibel zur EU-Gesetzgebung sein, damit eine Anerkennung der Gleichwertigkeit, die für die freie Datenübermittlung benötigt wird, bestehen bleibt. Leider sieht dies die Nationalratskommission anders. In der kommenden Woche kommt das wichtige Geschäft in den Rat.