Neues Schweizer Fernmeldegesetz

Ab dem 1. Januar 2021 ist Netzneutralität gesetzlich vorgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2021 ist Netzneutralität gesetzlich vorgeschrieben

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Fernmeldegesetz in Kraft. Damit wird auch die Netzneutralität, wofür wir uns viele Jahre eingesetzt haben, in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Unter anderem der wirtschaftlichen Diskriminierung, wie sie durch die Mobilfunk-Provider in der Schweiz praktiziert wurde und teilweise auch noch wird, wird damit ein Riegel geschoben.

Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität

Schweizer Internetprovider wollen Netzneutralität weiterhin verletzen

Schweizer Internetprovider wollen Netzneutralität weiterhin verletzen

Die Schweizer Internetprovider haben in dieser Woche ihre «Verhaltensrichtlinien zur Netzneutralität» erneuert. Dabei handelt es sich, wie schon bei der ersten Version der Richtlinien, um eine Mogelpackung: Sämtliche in der Schweiz heute vorkommenden Netzneutralitätsverletzungen können auch nach den neuen Richtlinien weiterhin stattfinden, und die… mehr

Ständerat: Ja zu 99 Mio. für Überwachung

Ständerat: Ja zu 99 Mio. für Überwachung

Der Ständerat hat heute im Plenum neue Mittel für den Dienst ÜPF zur Verfügung gestellt. Das Geschäft: «Verarbeitungssystem zur Fernmeldeüberwachung. Polizeiliche Informationssysteme des Bundes. Ausbau und Betrieb» wurde vom Ständerat diskusssionslos angenommen. Einige Kritikpunkte: Ursprünglich wurden 91 Millionen budgetiert, nun… mehr