Drosselung des Internetzugangs in der Schweiz: Das darf nicht passieren

Eigentlich war das Open Hearing im Bundeshaus zur Netzneutralität vom 7. März nicht allzu spannend. Bezüglich Nichtdiskriminierung und Transparenz scheinen sich die Provider, vertreten durch Carsten Schloter (CEO Swisscom) und Peter Grütter (Präsident asut), und Balthasar Glättli (Nationalrat Grüne) grundsätzlich einig. Einzig bei der Frage, ob dies durch eine Selbstregulierung der Branche oder durch einen Grundsatzartikel festgeschrieben werden soll, gingen die Meinungen auseinander. Im Zuge der jüngsten Ankündigung von volumenabhängigen DSL-Angeboten durch die Deutsche Telekom lohnt es sich, die Aussagen jedoch festzuhalten.

Für KundInnen des grössten Anbieters in Deutschland sollen im günstigsten Angebot 75 GB Datentransfer pro Monat eingeschlossen sein. Diese können mit 16 Mbit/s bezogen werden. Anschliessend tröpfeln die Daten noch mit 384 Kbit/s durch das Modem. Die Netzneutralität wird verletzt, indem eigene Angebote (wie der Fernsehdienst Entertain) nicht davon betroffen sind. Zudem könnten gemäss dpa «Internet-Dienste […] aber eine Kooperation mit der Telekom für sogenannte Managed Services eingehen, die in einer höheren und gesicherten Qualität produziert und vom Kunden gesondert bezahlt werden».

Eine Motion von Balthasar Glättli will die Netzneutralität im Fernmeldegesetz verankern:

Netzneutralität verbietet Diskriminierung (Zugangsbeschränkung oder Verlangsamung) aufgrund von Sender/Empfänger, Inhalt, Dienst, Anwendung, Hard- oder Software. Die Kontrolle über Empfang, Versand und gegebenenfalls Priorisierung gewisser Daten (z. B. von VoIP) muss beim Endverbraucher liegen. Die Kosten des Internetzugangs dürfen nicht davon abhängen, welche einzelnen Dienste und Anwendungen zugelassen und in welchem Umfang diese vom Endverbraucher genutzt werden. Möglich bleibt die Differenzierung des Angebots über die Datenmenge und/oder die Bandbreite.

Der Bundesrat hat die Ablehnung der Motion beantragt und verweist wenig konkret auf den Bericht Evaluation zum Fernmeldemarkt von September 2010 und die  geplante Vernehmlassung für eine Revision des FMG.

Das Open Hearing wurde von Simon Schlauri mit einer Einführung in die Netzneutralität eröffnet.

Im Anschluss gab es verschiedene Voten der Teilnehmer und eine Diskussion.

Carsten Schloter hat sich zur Drosselung ab 03:30 geäussert:

Dann gibt es Dinge, die dürfen nie passieren. Dass WhatsApp und Skype gesperrt werden, wie man das im Ausland gesehen hat, das darf nie passieren. Dass solche Dienste unbrauchbar gemacht werden durch Drosselung, das darf nicht passieren.

Trotz klarer Worte und einer (möglicherweise) anderen Situation als in Deutschland, eine verbindliche Festschreibung der Netzneutralität ist und bleibt wichtig.