Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Die Vorratsdatenspeicherung ist grundrechtswidrig. Um die rechtsstaatliche Alternative «Quick Freeze» durchzusetzen und damit die Massenüberwachung durch den Staat nachhaltig abzuschaffen, brauchen wir 23'000 Franken.

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PRISM heisst in der Schweiz Kabelaufklärung

Noch ist nicht ganz klar, was das US-Überwachungsprogramm PRISM genau beinhaltet. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Datentransfer von und zu Microsoft (Skype), Google (Gmail, YouTube, Google-Drive), Facebook etc. überwacht und durchsucht werden kann. Dazu wird aktuell auch ein unvorstellbar grosses Utah Data Center gebaut. Dieses soll im Herbst eröffnet werden und neben der Datenauswertung auch zur Entschlüsselung entsprechend (mit älteren Verfahren) gesicherter Nachrichten  genutzt werden.

In der Schweiz ist mit dem sich in der Vernehmlassung befindlichen Nachrichtendienstgesetz (NDG) ähnliches geplant. Durch die Bestimmungen im Art. 34 Kabeläufklärung soll der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Beschaffung von Informationen über sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland sowie zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen grenzüberschreitende Signale aus leitungsgebundenen Netzen erfassen lassen dürfen. Zu den wesentlichen Landesinteressen gehören der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.

Dabei ist nicht nur vorgesehen, dass die Datenströme von den Betreiberinnen von leitungsgebundenen Netzen angezapft werden können. Auch die  Anbieterinnen von Telekommunikationsdienstleistungen müssten diese an das Zentrum für elektronische Operationen der Schweizer Armee ZEO zur Auswertung (nach definierten Suchbegriffen) weiterleiten. (Art. 38 E-NDG)

Und wer sich darüber wundert, wieso Microsoft und Co. eine Beteiligung an PRISM abstreitet: Sie sind verpflichtet, die Aufträge geheim zu halten (siehe auch Art. 38 Abs. 3 E-NDG).

Was das Gesetz sonst noch beinhaltet, wurde hier bereits kurz umrissen. Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 30. Juni. Die Digitale Gesellschaft wird sich äussern.