Beschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung: Wichtiger Schritt vorwärts

Im Zusammenhang der Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ist es einen wichtigen Schritt vorwärts gegangen: Wir haben nun vom Dienst ÜPF die gewünschte beschwerdefähige Verfügung erhalten. Damit steht nun der Weg ans Bundesverwaltungsgericht offen.