Update Dezember 2016

Newsletter: Vorratsdatenspeicherung, Strafuntersuchung NSA, Urheberrecht

Newsletter

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.

Die Themen der Dezemberausgabe sind:

  • Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht
  • US-Botschafterin verhindert Schweizer Strafuntersuchung gegen die NSA
  • Modernisierung des Urheberrechts ist vorläufig gescheitert
  • Für unsere Freiheitsrechte – jetzt spenden!

Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Dennoch hat es die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung abgewiesen.

Das Gericht hat die Gesamtheit der Überwachungsmassnahme im Urteil zu wenig gewürdigt. Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter in der Schweiz sämtliche Kommunikationsvorgänge für die Strafverfolgung und den Geheimdienst zu protokollieren – ohne dass ein konkreter Verdacht besteht. Aus diesen Daten lassen sich von jeder einzelnen Person detaillierte Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen.

Die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit, da sie alle Menschen unter einen Generalverdacht stellt. Aus diesem Grund zieht die Digitale Gesellschaft das Urteil an das Bundesgericht weiter. Nicht jede Massnahme, die technisch möglich ist, ist auch grund- und menschenrechtskonform.

US-Botschafterin verhindert Schweizer Strafuntersuchung gegen die NSA

Im Frühjahr 2013 hat Whistleblower Edward Snowden die Welt über die globale Überwachung der NSA und ihrer Partnerdienste in Kenntnis gesetzt. Im Anschluss hat die Digitale Gesellschaft bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht. Ende 2014 hat die Bundesanwaltschaft unter dem zuständigen Bundesanwalt Michael Lauber erklärt, dass keine Ermittlungen aufgenommen würden.

Nun ist klar wieso: Nach Recherchen des Tages-Anzeigers intervenierte die US-Botschafterin Suzi LeVine persönlich beim Bundesamt für Justiz. Nur wenige Tage nach ihrem Besuch entschied die Bundesanwaltschaft, unsere Anzeige nicht anhand zu nehmen.

Modernisierung des Urheberrechts ist vorläufig gescheitert

Anfangs Dezember hat der Bundesrat endlich das Ergebnis der Vernehmlassung zur Urheberrechtsrevision veröffentlicht. Ganz offensichtlich ist der von der Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12) ausgearbeitet «Kompromiss» – der dem Entwurf zugrunde liegt – nicht mehrheitsfähig: «Der Ergebnisbericht zeigt, dass eine Modernisierung des Urheberrechtes grundsätzlich begrüsst wird. Die Vorstellungen über den einzuschlagenden Weg gehen indessen stark auseinander.»

Anstatt politisch Stellung zu beziehen, hat Simonetta Sommaruga bereits im Sommer die AGUR12 wieder einberufen. Weil die Provider von den geplanten Netzsperren, Take-down-and-Stay-down-Massnahmen sowie der Zivil- und strafrechtlichen Verfolgung der Nutzer von P2P-Netzwerken besonders betroffen seien, sind sie nun Teil der Arbeitsgruppe.

Diese ist jedoch noch immer nicht breit genug abgestützt. Vertreter der Wissenschaft, des Bildungsbereichs sowie der Zivilgesellschaft fehlen: Früher interessierte das Urheberrecht nur einige wenige Direktbetroffene. Im Internetzeitalter jedoch betrifft es alle Menschen – weil wir alle gleichzeitig Nutzer und Urheber sind.

Für unsere Freiheitsrechte – jetzt spenden!

Die Digitale Gesellschaft hat sich im vergangenen Jahr mit grossem Einsatz für eine freie und unabhängige Nutzung des Internets ohne Zensur und Überwachung eingesetzt. Wir begleiten die fortschreitende Digitalisierung aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive.

Unsere Beschwerde zur Vorratsdatenspeicherung hat nach drei Jahren das Bundesgericht erreicht. Bereits droht mit der Kabelaufklärung eine weitere Massenüberwachung, deren Bekämpfung einen langen Schnauf benötigt.

Auch zukünftig werden netzpolitische Themen wichtiger und deren Einfluss auf Gesellschaft und Demokratie immer stärker: eVoting, Big Data & Microtargeting, Open Government Data, Liquid Democracy, Sharing Economy sind nur einige Stichworte.

Wir planen deshalb, unser Engagement 2017 weiter auszubauen und eine Geschäftsstelle einzurichten. Damit dies gelingt, ist die Digitale Gesellschaft auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Herzlichen Dank für Ihre Spende!

Digitale Gesellschaft
CH-4000 Basel

Postkonto: 61-177451-1
IBAN: CH15 0900 0000 6117 7451 1
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Spenden an die gemeinnützige Organisation können von der Steuer abgezogen werden. Die Bestätigungen für 2016 werden im Januar versandt.

 

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)