Konsumentenschutz bei der Umstellung auf IP-Telefonie

IP-Telefonie: Swisscom setzt Kunden mit rechtswidrigem Ultimatum unter Druck

Bild von einem Swisscom ISDN-Telefon
Ein ISDN-Telefon

Am Freitagabend habe ich einen Anruf von Swisscom erhalten, in dem mir gesagt wurde, es gebe für die Umstellung auf IP-Telefonie ein „Ultimatum“ bis zum 31.12.2017 — mein ISDN könne ich schon behalten, es würde nach dem 31.12.2017 einfach nicht mehr funktionieren.

Mir scheint dieses Vorgehen der Swisscom klar rechtswidrig zu sein: In der Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vom 2. Dezember 2016 (Inkrafttreten am 01.01.2018) steht im neuen Art. 108a:

Die Grundversorgungskonzessionärin muss bis 31. Dezember 2021 auf Ersuchen der Kundinnen und Kunden am Netzabschlusspunkt analoge und ISDN-Schnittstellen (ISDN: Integrated Services Digital Network) bereitstellen. Sie darf dafür keine Kosten in Rechnung stellen.

Da hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) offenbar aufgepasst und dem Bundesrat eine sinnvolle und vernünftig lange Übergangsregelung vorgeschlagen. Mir gefällt daran insbesondere, dass der Begriff „ISDN-Schnittstelle“ eine präzise Bedeutung hat, die eine garantierte Bandbreite (64 kbit/s in jede Richtung) für die Sprachübertragungskanäle beinhaltet. (Siehe dazu etwa den internationalen Standard I.430 ISDN User-network interfaces – Basic user-network interface – Layer 1 specification, Anschnitt 5.1.1.)

Meine Bedenken betreffend IP-Telefonie beruhen auf schlechten Erfahrungen, wo der Kommunikationspartner für seine Verbindung zum Telefonnetz IP-Telefonie verwendete, dafür aber offenbar nicht ununterbrochen eine ausreichende Übertragungskapazität zur Verfügung stand. Diese Art von Problemen ist bei Datenübertragung mittels Internet Protocol über ein Netzwerk, das auch für andere Zwecke genutzt wird, überhaupt nicht überraschend.

Dabei habe ich keinen Einwand dagegen, wenn die für zuverlässige Sprachübertragung benötigte Übertragungskapazität über eine auch für andere IP-basierte Dienste genutzte Infrastruktur bereitgestellt wird — vorausgesetzt, dass durch geeignete technische Massnahmen (wie Priorisierung und Bereitstellung einer jedenfalls für die priorisierten Dienste insgesamt immer ausreichenden Infrastruktur) dabei eine immer gute Qualität gewährleistet ist.

Aber ist das bei den von der Swisscom propagierten IP-Telefonieangeboten der Fall, auch wenn andere Personen im gleichen Haushalt gleichzeitig stark das Internet nutzen? Ich habe in den Werbematerialien der Swisscom dazu keine klaren Aussagen gefunden und frage darum mit einem Brief nach.

 

Anmerkung zu Bildrechten: Das Produktfoto von einem Swisscom ISDN-Telefon ist kein Werk im Sinn des Urheberrechts und darum nicht urheberrechtlich geschützt.