Netzneutralität

Ausnahmen für Spezialdienste sind unnötig

Telefonkabinen: Swisscom und Deutsche Telecom friedlich beieinanderDas Prinzip der Netzneutralität steht synonym für den Erfolg des Internets und soll neu verpflichtend im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen werden. So hat es der Nationalrat mit grosser Mehrheit beschlossen. Der Beschluss gibt den Providern die Möglichkeit, Inhalte zu priorisieren. Dabei wird die Wahlfreiheit des Kunden gewahrt, was ein zentraler Aspekt der Netzneutralität ist. Der Ständerat droht diese Regelung auszuhöhlen. Eine zusätzliche Ausnahme für weitere priorisierte Dienste ist jedoch unnötig und gefährlich.

Der Grundsatz der Netzneutralität bedeutet, dass aller Datenverkehr über das Internet gleich behandelt wird: Internet-Zugangsanbieterinnen verhalten sich gegenüber verschiedenen Internetanwendungen, -diensten, -inhalten und an das Internet angeschlossenen Geräten neutral.

Netzneutralität soll für Wettbewerb zwischen diesen Internetdiensten sorgen: Ein wesentliches Element der Netzneutralität ist das «Innovation-without-Permission»-Prinzip. Es besagt, dass jeder das Internet weiterentwickeln und eigene Dienste und Inhalte anbieten kann, ohne dafür mit den Providern zuerst Verhandlungen führen zu müssen. Dieser Grundsatz unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, weil so die Markteintrittsschranken tief gehalten werden und dadurch permanent neue oder verbesserte Internetdienste und Anwendungen um die Gunst der Kunden buhlen können.

Netzneutralität nützt aber nicht nur der Wirtschaft, sondern auch den Konsumenten, da eine freie Wahl der benutzten Internetangebote gesichert bleibt.

Die Netzneutralität wird in der Schweiz bereits heute verletzt, mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensität und die Innovationskraft gerade von Schweizer KMU. So bevorzugen Schweizer Provider bestimmte Anbieter von Internetdiensten und diskriminieren dadurch deren Mitbewerber.

  • So wird beispielsweise Kunden von Sunrise die Nutzung des Dienstes WhatsApp auf das in den Abos enthaltene Inklusivdatenvolumen nicht angerechnet (Zero-rating).
  • Priorisierung wird beispielsweise beim TV-Angebot «Swisscom TV» genutzt, das über die Internetleitung des Kunden verbreitet wird.
  • 2016 bestanden erhebliche Verdachtsmomente, dass Swisscom und Cablecom den US-Anbieter Netflix durch eine künstliche Verknappung ihrer Interkonnektionskapazitäten von ihren Kunden fernhalten, um eine entsprechende Bezahlung zu erwirken (zweiseitiger Markt).

Der Beschluss des Nationalrats gibt den Providern die Möglichkeit, Inhalte zu priorisieren. Dabei wird die Wahlfreiheit der Kunden gewahrt, was ein zentraler Aspekt der Netzneutralität ist. Eine zusätzliche Ausnahme für weitere priorisierte Dienste («Managed Services» oder auch «Spezialdienste» genannt) ist unnötig.

Auch für «Telemedizin» und «selbstfahrende Autos» ist es nicht notwendig, Überholspuren einzurichten. Eine Priorisierung auf der letzten Meile kann nötigenfalls dem Kunden (resp. seinem Empfangsgerät, «Swisscom TV») überlassen werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass Spezialdienste von den Providern dazu eingesetzt werden, um sich oder affiliierten Unternehmen Vorteile zu verschaffen. Das widerspricht dem Ziel der Netzneutralität, den offenen Märkten und dem freien Informationszugang.

Die zuständige Ständeratskommission wird am kommenden Montag darüber entscheiden. Die Argumente gibt es online (PDF).