Für einen angemessenen Datenschutz braucht es ein Widerspruchsrecht zum Profiling
Das neue Datenschutzgesetz soll nach drei Jahren Ratsdebatte verabschiedet werden. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hat allerdings anfangs Juli erneut einen Kompromissvorschlag zum Profiling abgelehnt. Sie sieht einen unnötigen «Swiss Finish». Doch selbst dieser Kompromiss ist nicht ausreichend, um ein gleichwertiges Schutzniveau im Vergleich zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schaffen, da ein Widerspruchsrecht fehlt. Dieses ist nötig, damit die Schweiz auch weiterhin einen angemessenen Datenschutz hat und Teil des europäischen Datenraums bleibt.