Prüm II

Neue EU-Verordnung verschärft Risiken staatlicher Übergriffe und Massenüberwachung

Das EDRi-Netzwerk hat sein Positionspapier zur vorgeschlagenen Verordnung über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit («Prüm II») veröffentlicht. Die Digitale Gesellschaft hat das Positionspapier mitverfasst.

Der Prüm-II-Vorschlag der Europäischen Kommission versäumt es, wichtige Schutzmechanismen vorzusehen, die vor staatlicher Übervorteilung und autoritären Massenüberwachungspraktiken schützen würden. Im schlimmsten Fall könnten sich Europäer:innen nicht mehr frei auf ihren Strassen bewegen, da das neue Gesetz grosse Teile der Bevölkerung bis zum Beweis des Gegenteils als Kriminelle behandeln würde.

«Damit ich ein Auto besitzen und fahren kann, muss ich mich damit abfinden, dass mein Foto und meine Daten für polizeiliche Zwecke in der gesamten EU verwendet werden… Laufen wir alle als Bürger herum? Oder laufen wir alle als Verdächtige herum?» – sagte Carole McCartney, Juraprofessorin an der Northumbria University, gegenüber Politico Europe über den Vorschlag des Rates zum neuen Gesetz.

Das Prümer Netzwerk bietet eine Reihe von Gesetzen, die den automatischen Austausch personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedstaaten zur Untersuchung bestimmter Straftaten regeln. Der neue Vorschlag würde den grenzüberschreitenden Austausch von persönlichen (und oft hochsensiblen) Daten weiter automatisieren: Gesichter, Fingerabdrücke und DNA-Daten von Personen, Fahrzeugregistrierungsdaten und polizeiliche Aufzeichnungen. Die Europäische Kommission begründet die Notwendigkeit dieser Befugniserweiterung, die die staatliche Übervorteilung und Massenüberwachung verstärken wird, damit, dass der Grundsatz der Freizügigkeit in der EU es Kriminellen ermöglicht, durch die Schengen-Länder zu reisen. Daher sollen auch die Daten, die die Polizeibehörden über sie besitzen, frei ausgetauscht werden können. Der Prümer Rahmen bedroht nicht nur das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz, sondern instrumentalisiert auch eines der Grundprinzipien der EU – die Personenfreizügigkeit – um noch mehr verdachtsunabhängige Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung zu legitimieren.