Studie zu Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung

Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung fordert Verbot von biometrischer Identifikation in Echtzeit

Die Schweizerische Stiftung für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) hat eine umfangreiche Studie zur automatisierten Erkennung von Stimme, Sprache und Gesicht veröffentlicht. Darin kommt sie zum Schluss, dass Echtzeit-Gesichtserkennung, die gegen mehrere Grundrechte verstösst, verboten werden müsse, um das Abdriften in eine Massenüberwachung zu verhindern.

Im Kurzprofil der Studie wird das Beispiel «Gesichtserkennung durch die Polizei» aufgeführt:

Mithilfe der Gesichtserkennung kann die Sicherheit im öffentlichen Raum erhöht werden, denn sie erleichtert die Suche nach vermissten oder flüchtigen Personen. Jedoch kann sie auch die persönliche Freiheit und die Privatsphäre beeinträchtigen und zu einer Überwachung führen, die unserer Demokratie schadet. Darüber hinaus können Fehler in der Erkennung für die betroffenen Personen schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise eine ungerechtfertigte Verhaftung.

Man spricht von «Ex-post»-Gesichtserkennung, wenn die Aufnahmen von Überwachungskameras nachträglich mit den Datenbanken der Polizei abgeglichen werden, und von «Echtzeit»-Gesichtserkennung, wenn der Abgleich der Videos der Überwachungskameras mit diesen Datenbanken fortlaufend erfolgt.

Wichtigste Empfehlungen:

  • Echtzeit-Gesichtserkennung verbieten, um das Abdriften in eine Massenüberwachung zu verhindern, die gegen mehrere Grundrechte verstossen würde.
  • Eine Rechtsgrundlage für sämtliche Einsatzmöglichkeiten der Ex-post-Gesichtserkennung schaffen, welche Ziel und Zweck, die Kategorien der gesammelten Daten, Art und Umfang der Datenverarbeitung, die Kriterien für die Verhältnismässigkeit dieser Anwendung und die vorgesehenen Massnahmen zum Schutz der Rechte der Bevölkerung festlegt.
  • Sämtliche Gesichtserkennungssysteme regelmässig evaluieren durch unabhängige Expertinnen und Experten. Sofern möglich, sollten entsprechende Berichte der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Personal schulen, das diese Technologien einsetzt, hinsichtlich Schutzmassnahmen, die zur Wahrung der Rechte der betroffenen Bevölkerung erforderlich sind.
  • Gesellschaftliche Debatte fördern über die Chancen, Risiken und ethischen Herausforderungen der Gesichtserkennung durch die Polizei, um die demokratische Legitimation der Entscheide zu einem allfälligen Einsatz sicherzustellen.

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