Geheimdienst muss Einblick in widerrechtliche Gesichtserkennung geben
Die Digitale Gesellschaft erkämpft den Einblick in die widerrechtliche biometrische Gesichtserkennung beim Geheimdienst. Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und verlangt, dass der Geheimdienst den grössten Teil der Rechtsgrundlagenanalyse veröffentlichen muss. Das Gerichtsurteil beinhaltet gleichzeitig stossende Auslegungen bezüglich Öffentlichkeitsprinzip: Viel zu vieles darüber, wie die Gesellschaft legal und illegal überwacht wird, soll geheim bleiben dürfen.







