Quick Freeze statt Massenüberwachung!

Quick Freeze statt Massenüberwachung!

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Stellungnahme

Überbordende Revision des Polizeigesetzes im Kanton Freiburg

Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zur Teilrevision des Gesetzes über die Kantonspolizei (PolG) im Kanton Freiburg verfasst. Wir kritisieren die neu eingeführten Überwachungsmassnahmen und lehnen den Gesetzesentwurf als unverhältnismässig ab.

Mit der Teilrevision des PolG sollen neue Bestimmungen zu polizeilichen Massnahmen eingeführt werden, wie die Audio- oder Videoüberwachung im öffentlichen Raum, die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung, ein System zur automatischen Nummernschilderkennung und Bodycams. Weiter soll der Datenaustausch zwischen Polizeibehörden ermöglicht und die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps und Sicherheitspartnern gestärkt werden.

Die Anforderungen für Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Zwangsmittel und an den Umgang mit Personendaten dürfen dabei nicht heruntergesetzt werden. Die Datenbearbeitung und der Datenaustausch unter Polizeikorps und mit Partnerorganisationen bergen grosse datenschutzrechtliche Risiken und schwere Grundrechtseingriffe. Dafür sieht die Teilrevision keine genügenden Kontrollmechanismen vor. Stattdessen enthält sie unverhältnismässige Überwachungsmassnahmen ohne genügende gesetzliche Grundlage, unzulässige Delegationen und unbestimmte Begriffe. 

Zudem wird die Einführung der neuen Überwachungsmassnahmen kaum begründet. Der Bedarf rechtfertigt sich nicht aus den «technologischen Fortschritten», wie im erläuternden Bericht hervorgebracht wird. Die Möglichkeit allein begründet keine Notwendigkeit oder Angemessenheit. Die Einführung von Überwachungsmassnahmen mit Schlagwörtern zu begründen, wie um «die zunehmende Kriminalität zu bekämpfen», sind symptomatisch für die schlecht oder gar nicht begründete Einführung von immer mehr und ausufernden Überwachungsmassnahmen. Dabei ist es ein Irrtum, zu glauben, mehr Überwachung führe tatsächlich zu weniger Kriminalität. Der Beweis dafür müsste aber vom Staat erbracht werden. Weder die technische Möglichkeit noch die Behauptung einer zunehmenden Kriminalität rechtfertigen die schweren Grundrechtseingriffe der gesamten Bevölkerung durch Überwachungsmassnahmen. 

Insgesamt fehlt die Verhältnismässigkeit in der Teilrevision durchgehend.

Weiterführende Informationen: