Stellungnahme

Interkantonale Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme

Die Digitale Gesellschaft hat eine Stellungnahme zur interkantonalen Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme eingereicht. Wir kritisieren die Schaffung eines schweizweiten Polizeidatenraums und lehnen die Vereinbarung ab.

Die Vereinbarung, welche auf Arbeiten der KKJPD basiert, will eine effiziente Zusammenarbeit der polizeilichen Behörden der Kantone und Gemeinden und dem Bund (Vereinbarung, Bericht). Zu diesem Zweck soll der interkantonale Austausch polizeilicher Daten und der Betrieb gemeinsamer Datenbanksysteme ermöglicht werden. Das Ziel der Vereinbarung ist die Schaffung eines schweizweiten Polizeidatenraums. Mit der polizeilichen Abfrageplattform POLAP von kantonalen, nationalen und internationalen Polizeidaten sollen mit einer einzigen online Abfrage Informationen aus allen angeschlossenen Systemen der Kantone, des Bundes und auch auf internationaler Ebene standardisiert und parallel abgerufen werden können. 

Während damit vermeintlich Terrorismus und Schwerstkriminalität bekämpft werden sollen, sieht die Vereinbarung keine Beschränkung auf schwere Verbrechen vor. So können im schweizweiten Polizeidatenraum Daten bereits für Verkehrskontrollen im Abrufverfahren ausgetauscht werden. Der Anwendungsbereich und die Zwecke zur Datenbearbeitung bleiben viel zu offen und unbestimmt. Auch der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) kritisierte in einem Interview der NZZ, dass es jeder Verhältnismässigkeit widerspreche, Daten über Bagatelldelikte auf Vorrat zentral zu bearbeiten. Er spricht von «rechtsstaatlicher Ignoranz», wobei unsere Staatsidee mit Prinzipien wie der Gewaltenteilung oder dem Föderalismus auf Kosten eines «zentralen Datensilos» geopfert werden. Laut dem EDÖB braucht es keine weitere Zentralisierung oder Verknüpfung von Polizeidatenbanken. Stattdessen sei eine Digitalisierung der Amtshilfe nötig, sodass Polizeibehörden ihre Gesuche online stellen können und diese in Standardsituationen automatisiert genehmigt werden können. Wir befürworten die Position des EDÖB.

Der geplante Ausbau des automatisierten Informationsaustausches sowie das Abrufverfahren, durch welche Polizist:innen nahezu uneingeschränkt Zugriff auf schweizweite und sogar internationale Datenbanken erhalten, ist sowohl aus grundrechtlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive kritisch zu beurteilen. Das Ziel einer effizienteren Zusammenarbeit der Polizeibehörden und weiterer Behörden darf nicht zulasten der Grundrechte und des Datenschutzes erfolgen.

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