Bundesgesetz über die Finanzinstitute

Anonymes digitales Bezahlen ermöglichen

Menschen sollen bezahlen können, ohne ihre Anonymität aufzugeben. Auch online. Die Digitale Gesellschaft plädiert in ihrer Vernehmlassungsantwort dafür, dass das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) auch neue Bezahlmethoden ermöglicht, welche die Privatsphäre der Personen wahren. Anonymes, digitales Bezahlen muss auch in Zukunft möglich sein, ohne dass die Schweizer Bevölkerung dafür auf ausländische Bezahlmethoden zurückgreifen muss.

Zur Wahrung der Grundrechte gehört es, dass Menschen bezahlen können, ohne ihre Anonymität aufzugeben. Bezahlvorgänge, auch alltägliche, haben sich in den letzten zehn Jahren stark auf Online-Kanäle verlegt. Auch innovative und neuartige Bezahlmethoden sind heute für die breite Bevölkerung zugänglich. Es ist nachvollziehbar, die gesetzlichen Regeln diesen Entwicklungen anzupassen. Es ist jedoch zentral, dass die Gesetze dabei nicht – intendiert oder unintendiert – innovative Bezahlmethoden, welche die Privatsphäre der Personen wahren, verunmöglichen. Anonymes, digitales Bezahlen muss auch in Zukunft möglich sein, ohne dass die Schweizer Bevölkerung dafür auf ausländische Bezahlmethoden zurückgreifen muss.

In unserer Vernehmlassungsantwort (PDF) zur Revision des Bundesgesetzes über die Finanzinstitute (FINIG) schlagen wir deshalb die Änderung von drei Artikeln vor: Rechtsform und Zuständigkeit im FINIG; Pflichten bei der Ausgabe von wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln im Geldwäschereigesetz.

Der letztgenannte Artikel verlangt die Pflicht zur Identifikation von Inhaber:innen. Dies bedeutet einen bedeutenden Eingriff in die Privatsphäre. Der vorgeschlagene Artikel würde jegliche Form von E-Cash, E-Money oder Digitalgeld in Selbstverwahrung (self-custody) faktisch verbieten und damit den Bürger:innen sowohl einen wirksamen Datenschutz als auch die eigenständige Kontrolle über ihre digitalen Vermögenswerte entziehen. Eine massive Einschränkung der digitalen Selbstbestimmung.

Die Privatsphäre zu wahren kann ein wichtiger USP sein für Projekte, welche mit kryptobasierten Verfahren eine anonymes digitales Bezahlen ermöglichen wollen. Nicht zuletzt sind diverse Schweizer Hochschulen daran, entsprechende Systeme zu entwickeln. Der Vorschlag geht zudem weit über die Regelungen anderer Länder hinaus. Dadurch entsteht die reale Gefahr, dass entsprechende Dienstleister und Technologieunternehmen ins Ausland abwandern. Von dort könnten sie ihre Dienstleistungen weiterhin legal in der Schweiz anbieten – jedoch unter ausländischer Aufsicht und gegebenenfalls nicht mehr in Schweizer Franken, sondern beispielsweise in Bitcoin.