Digitale Technologien müssen höchsten Standards an Datenschutz und Sicherheit genügen und die Selbstbestimmung der Menschen stärken, damit die Bevölkerung den Anwendungen vertraut und sie akzeptiert. Dies muss auch die Leitlinie für die Umsetzung der E-ID durch die zugehörige Verordnung (VEID) sein. Die Digitale Gesellschaft fordert in ihrer Stellungnahme zur VEID, dass die Spielräume für strenge Datenschutz-Anforderungen, für weitgehende digitale Souveränität und für vollständig umgesetzte Barrierefreiheit ausgenutzt werden, und macht konkrete Vorschläge dazu. Zudem darf mehr Datenschutz nicht Mehrkosten für die Nutzer:innen verursachen.
Für die Digitale Gesellschaft ist klar, dass das Abstimmungsresultat wichtige Leitplanken für die Umsetzung der E-ID und in der zugehörigen Verordnung (Verordnung zur E-ID, VEID) setzt. Das knappe Abstimmungsresultat mit 50.39 % Ja ist ein Schuss vor den Bug. Es zeigt, dass die Menschen nicht goutieren, wie viel Missbrauch und Überwachung heute mit Daten betrieben wird. Digitale Technologien müssen höchsten Standards an Datenschutz und Sicherheit genügen, damit die Bevölkerung ihnen vertraut und sie akzeptiert. Sehr viele Schweizer:innen sind misstrauisch. Digitale Anwendungen müssen das Leben der Menschen verbessern, ihre Rechte schützen und ihre Selbstbestimmung stärken. Dies muss die Leitlinie für die Umsetzung der E-ID sein, und damit auch für diese Verordnung.
Die Spielräume
- für strenge Datenschutz-Anforderungen,
- für weitgehende Missbrauchs-Prävention,
- gegen Benachteiligung durch Kosten bei datenschutzfreundlicher Ausstellung,
- für vollständig umgesetzte Barrierefreiheit,
- und weitgehende digitale Souveränität (Unabhängigkeit von grossen ausländischen Tech-Firmen und ihren Smartphone-Betriebssystemen)
müssen vollständig ausgenutzt werden.
Konkrete Vorschläge für besseren Schutz und mehr Selbstbestimmung
Die Digitale Gesellschaft begrüsst grundsätzlich den Entwurf der vorliegenden E-ID-Verordnung. Aufgrund der genannten Leitlinien braucht es jedoch eine Anpassung der Verordnung in verschiedenen Punkten. Mit diesen Punkten gilt es, die fast 50% der Bevölkerung und ihre Bedenken zu adressieren, aber auch die Erwartung der über 50% der Zustimmenden an Privatsphäre, Sicherheit und Selbstbestimmung zu erfüllen.
In ihrer Stellungnahme macht die Digitale Gesellschaft konkrete Vorschläge,
- wie präventiv verhindert werden kann, dass Verifikatorinnen zu viele Daten verlangen und speichern (Überidentifikation), nämlich durch ein System von Transparenz und Warnungen bei erhöhtem Missbrauchsrisiko;
- wie der Schutz vor Missbrauch effektiv umgesetzt und Missbrauch wirkungsvoll bestraft werden soll, indem der Bund Nutzer:innen umgehend über Missbrauch informiert und die betreffenden Verifikatorinnen temporär sperrt;
- dass die digitale Souveränität der E-ID nur dann umgesetzt ist, wenn sie auch auf Smartphone ohne Apple- oder Google-Betriebssystem wie auch auf Notebooks funktioniert;
- dass die datenschutzfreundlichere, sichere und inklusivere Ausstellung der E-ID vor Ort nicht mit höheren Kosten verbunden sein darf als die Online-Ausstellung;
- und schliesst sich der Stellungnahme von SZBlind an, um die Barrierefreiheit der E-ID vollständig umzusetzen.
Zur vollständigen Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft zur E-ID-Verordnung