Internet of Things – Verräterische Haustechnik
In der Schweiz dürfen elektronische Geräte nur verkauft werden, wenn sie den geltenden Produktnormen genügen. Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Privatsphäre gibt es jedoch keine. Gerade im Internet of Things werden diese Ansprüche daher häufig nur ungenügend berücksichtigt, wie Beispiele zeigen.






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