Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig
Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.


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