Stellungnahme

Bundesrat will neue Regeln zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Bundesrat will neue Regeln zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Am 22. Februar 2023 eröffnete das Eid­­­genössische Justiz- und Polizei­depar­­­­tement (EJPD) die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmelde­erkehrs (FV-ÜPF; 2022/73). Die Digitale Gesellschaft lehnt diesen Verordnungs­entwurf und den geplanten Wechsel auf ein Pauschalsystem entschieden ab. Einerseits würde dieser Wechsel zu mehr Fernmeldeüberwachungen führen, und andererseits liesse sich der administrative Aufwand auch auf andere Art ohne Nebenwirkungen massiv senken. Wir haben gestern eine Stellungnahme eingereicht.

Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat

Die Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in die – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hatte die Empfehlung für Transparenz des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ignoriert.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Übersichtlich erklärt: Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Was ist die Vorratsdatenspeicherung? In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind,… mehr

Dossier: Totalrevision BÜPF

Im Februar 2013 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zur Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) bekannt gegeben. Das Geschäft wird zuerst im Ständerat behandelt. Voraussichtlich wird es… mehr

Meine Vorratsdaten – jetzt!

Seit 10 Jahren kennen wir in der Schweiz die Vorratsdatenspeicherung: Provider sind gezwungen, die sogenannten Randdaten aus der Kommunikation für die Behörden aufzuzeichnen. Dazu gehören u.a. Informationen zum Kommunikationspartner, Handystandort, benutzte IP-Adressen im Internet und Zugriffe auf das E-Mail-Postfach. Die… mehr