Stellungnahme

Bundesrat will neue Regeln zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Am 22. Februar 2023 eröffnete das Eid­­­genössische Justiz- und Polizei­depar­­­­tement (EJPD) die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmelde­erkehrs (FV-ÜPF; 2022/73). Die Digitale Gesellschaft lehnt diesen Verordnungs­entwurf und den geplanten Wechsel auf ein Pauschalsystem entschieden ab. Einerseits würde dieser Wechsel zu mehr Fernmeldeüberwachungen führen, und andererseits liesse sich der administrative Aufwand auch auf andere Art ohne Nebenwirkungen massiv senken. Wir haben gestern eine Stellungnahme eingereicht.

Einleitende Worte

Die Digitale Gesellschaft lehnt die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in dieser Form ab. Wir wehren uns vehement gegen Massenüberwachung (Vorratsdatenspeicherung) und Massnahmen mit grossen Nebenwirkungen (Staatstrojaner). So haben wir uns in der Vergangenheit bereits vielfach kritisch geäussert und Stellungnahmen eingereicht.

Derzeit läuft vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Verfahren «Requête n° 47351/18, Glättli et autres c. Suisse» zur Vorratsdatenspeicherung. Wir gehen davon aus, dass der EGMR die Vorratsdatenspeicherung und damit einen grossen Teil der Fernmeldeüberwachung untersagen wird. Die Digitale Gesellschaft lehnt die FV-ÜPF daher insgesamt ab. Wir kritisieren insbesondere die vorgesehene Flat Rate für die Kantone, welche unvermeidlich zu noch mehr Überwachungen führen wird, während gleichzeitig Entschädigungen für die Anbieterinnen von Fernmeldediensten stagnieren. Der Grund für die Ablehnung soll mit der Dynamik der Antennensuchläufe illustriert werden.

Sündenfall Antennensuchlauf

Nach dem Vierfachmord von Rupperswil ordnete die Staatsanwaltschaft einen enormen Antennensuchlauf an: Sie verlangte von vier Providern die Angaben über alle Mobiltelefone, die in einem Zeitraum von sieben Stunden auf fast 150 Funkzellen im Umkreis des Tatorts aktiv waren. Die Rechnung über CHF 816’000.- wollte die Staatsanwaltschaft aber nicht bezahlen, und das Bundesverwaltungsgericht senkte den Betrag auf rund CHF 200’000.-. Ein Detail am Rande: Der ganze Aufwand war nutzlos. Der Täter wurde identifiziert, weil er sich vor der Tat via Google über die Opferfamilie informiert hatte.

In der Folge wurde für die gesamte Fernmeldeüberwachung ein stark reduzierter Tarif eingeführt. Die Kosten bezahlen neu mehrheitlich die Abonnent:innen der Fernmeldeanbieterinnen. Das Resultat dieser Discount-Überwachung lässt sich mit der Statistik 2021 des Diensts ÜPF illustrieren:

Im Jahr 2016 etwa ordnete der Kanton Basel-Landschaft keinen einzigen Antennensuchlauf an, im Jahr 2019 deren 6, im Jahr 2020 schon 194, und im Jahr 2021 schliesslich 378. Zum Vergleich: Im Nachbarkanton Basel-Stadt mit angeblich der höchsten Kriminalitätsrate der Schweiz wurden nur 0 (2019), 183 (2020) und 2021 gar keine Antennensuchläufe angeordnet.

In der neuesten verfügbaren Statistik des Jahres 2022 «glänzen» neben Zürich und Bern wiederum der Kanton Basel-Landschaft sowie der Kanton Solothurn mit einer sehr grossen Zahl von Antennensuchläufen. Auch die Bundesanwaltschaft fällt hier nicht überraschend einmal mehr negativ auf.

Auf der vom Bund betriebenen Plattform ch.ch steht: «Die Gerichte sorgen für die einheitliche Anwendung der Gesetze». Wäre dem so, würde es bei der Fernmeldeüberwachung, deren gesetzliche Grundlage vollständig im Bundesrecht (BÜPF und StPO) geregelt ist, nicht derart krasse Unterschiede unter den Kantonen geben. Die Digitale Gesellschaft ist dezidiert der Ansicht, dass zuerst eine einheitliche Regelung in den Kantonen betreffend die Anordnung von Überwachungsmassnahmen sichergestellt werden muss, bevor mit einer Flat Rate die Hürden zur Fernmeldeüberwachung gesenkt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fernmeldeüberwachungen massiv in die Privatsphäre von Personen eingreifen und von Gesetzes wegen nur als Ultimo Ratio eingesetzt werden dürfen.

Kommentare zu den einzelnen Artikeln

Art. 1 FV-ÜPF

Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Pauschalen für die Kantone nur alle 3 Jahre angepasst werden sollen. Um eine grosse Kostenwahrheit zu erhalten, sind die Pauschalen jedes Jahr gestützt auf den Durchschnitt der letzten 3 Jahre neu festzulegen.

Art. 2 FV-ÜPF

Die Eidgenössischen Räte haben die Kompetenz, Ausführungsvorschriften zu erlassen, an den Bundesrat delegiert und nicht an die Kantone. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb es den Kantonen überlassen sein soll, Vereinbarungen abzuschliessen, um Bundesrecht zu regeln.

Die vom Bundesrat vorgesehene Regelung mit einer Aufteilung unter den Kantonen nach Einwohnerzahl widerspricht dem Verursacherprinzip. Die Aufteilung ist anhand der erteilten Aufträge resp. der verursachten Kosten vorzunehmen. Auch die Pauschalen der MWP werden proportional zu ihren im jeweiligen Kalenderjahr ausgeführten Aufträgen und nicht nach Mitarbeiterzahl ermittelt.

Art. 4 FV-ÜPF

Es ist stossend, dass die Kantone Kosten auf Verfahrensbeteiligte überwälzen dürfen sollen, welche dank Pauschalabgabe gar nicht entstanden sind. So wird es möglich, dass Kantone durch eine überbordende Fernmeldeüberwachung Gewinne generieren können. Dies hätte gemäss Statistik des Diensts ÜPF beispielsweise in den Jahre 2018 und 2019 für den Kanton Waadt gegolten, in den Jahren 2020 und 2021 für den Kanton Genf sowie im Jahr 2022 für den Kanton Basel-Landschaft.

Wenn ohnehin – zwecks Kostenüberwälzung – jeder einzelne Auftrag separat abgerechnet werden muss, erschliesst sich nicht, was durch den Wechsel auf ein Pauschalsystem gewonnen werden soll. Der administrative Aufwand kann auch massiv verringert werden, wenn den Kantonen und Fernmeldeanbietenden gestützt auf diese Abrechnungen Monats-, Quartals- oder Jahresrechnungen gestellt werden.

Art. 10 FV-ÜPF

Dass die Fernmeldeanbietenden einerseits zur Mitwirkung verpflichtet werden und andererseits die Gebühr dafür zahlen sollen, ist inakzeptabel. Wir lehnen die Gebühr für die Mitwirkungspflichtigen ab und fordern, dass Art. 10 FV-ÜPF gestrichen wird.

Weiterführende Informationen

Vielen Dank an grundrechte.ch für die Arbeit am Entwurf.