Ungenügender Persönlichkeitsschutz

Stellungnahme zum Adressdienstgesetz

Stellungnahme zum Adressdienstgesetz

Das vom Bundesrat vorgeschlagene Adressdienstgesetz genügt den Anforderungen an den Persönlichkeitsschutz der betroffene Personen nicht. Um diesen Genüge zu tun sind eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer der Protokollierung der Zugriffe, ein verbessertes Auskunftsrecht sowie ein Verzicht der AHV-Nummer als Identifikator nötig.

Eingabe an das Bundesgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung

Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungs­gericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «recht­mässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.

Nationalrat entscheidet

Revision des Datenschutzgesetzes droht zu scheitern

Revision des Datenschutzgesetzes droht zu scheitern

Der Datenschutz muss für die Menschen in der Schweiz dringend gestärkt werden. Eine neue Regelung muss zudem kompatibel zur EU-Gesetzgebung sein, damit eine Anerkennung der Gleichwertigkeit, die für die freie Datenübermittlung benötigt wird, bestehen bleibt. Leider sieht dies die Nationalratskommission anders. In der kommenden Woche kommt das wichtige Geschäft in den Rat.