Verweigertes Auskunftsrecht

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Digitale Gesellschaft erhebt (eine weitere) Beschwerde gegen den Nachrichtendienst

Nachdem der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf die Datenauskunftsbegehren der Digitalen Gesellschaft seit Jahren nicht vollständig eingetreten ist und nun sogar das Auskunftsrecht der Digitalen Gesellschaft ganz verweigert hat, haben wir im Oktober 2025 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Dieses soll den NDB nun dazu verpflichten, eine vollständige, ausführliche und verständliche Auskunft zu erteilen, die alle Personendaten der Digitalen Gesellschaft, die der NDB in seinen Informationssystemen gespeichert hat, beinhaltet.

Geheimdienst verbreitet weiterhin Unklarheiten und Unwahrheiten

Digitale Gesellschaft verlangt unabhängige Prüfung der Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft verlangt unabhängige Prüfung der Kabelaufklärung

Bei der Kabelaufklärung wird die Kommunikation zwischen der Schweiz und anderen Ländern nach geheimen Stichworten durchsucht. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg und kritisiert den Geheimdienst. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht bleiben die vom Geheimdienst gemachten Angaben zur Praxis der Kabelaufklärung weiterhin ungenau, ausweichend und teilweise falsch.

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabel­aufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwal­tungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel – und bringt dennoch Interessantes zu Tage.

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.