Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Interessante Einblicke trotz Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabel­aufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwal­tungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel – und bringt dennoch Interessantes zu Tage.

Kabelaufklärung durch Geheimdienst

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft wehrt sich gegen Geheimjustiz am Bundesverwaltungsgericht

Alle Personen in der Schweiz können vom Geheimdienst mit der sogenannten Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Die Digitale Gesellschaft beschreitet gegen diese Form der Massenüberwachung den Rechtsweg. Im laufenden Verfahren am Bundesverwaltungsgericht musste der Geheimdienst zum ersten Mal detailliert Stellung nehmen zur Funktionsweise der Kabelaufklärung. Allerdings versucht der Geheimdienst, seine Antworten in weiten Teilen geheim zu halten. Angesichts der Brisanz der wenigen zugänglichen Informationen ist diese Geheimjustiz nicht akzeptabel.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Digitale Gesellschaft widerlegt Geheimdienst – Gericht verlangt Antworten

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Schweizerische Bundesgericht hiess eine Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. Nun liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Ihm gegenüber nahm der Geheimdienst zum ersten Mal etwas detaillierter zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung Stellung. Darin versuchte er weiterhin, das Bild zu zeichnen, dass nur bestimmte Regionen und keine schweizerische Kommunikation überwacht werden. In ihrer Antwort widerlegte die Digitale Gesellschaft dessen Behauptungen mit einfachen Beispielen. Das Bundesverwaltungsgericht stellt dem Nachrichtendienst und anderen beteiligten staatlichen Organisationen nun eine ganze Menge Fragen.

Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Geheimdienst verweigert Einsicht in Dokumente zur Gesichtserkennung

Die Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes deckte ihn ihrem jüngsten Tätigkeitsbericht auf, dass der Geheimdienst ein Gesichtserkennungssystem im Rahmen der Erfassung von Reisebewegungen einsetzt. Da der Geheimdienst die Einsicht in die entsprechenden Dokumente – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten – verweigert, hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Bundesverwaltungsgericht

Überwachungsbehörde verweigerte zu Unrecht die Transparenz bei Überwachungsmassnahmen

Überwachungsbehörde verweigerte zu Unrecht die Transparenz bei Überwachungsmassnahmen

Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie: Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in diese – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass vollständige Transparenz hergestellt werden muss.

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Mit Urteil vom 3. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nicht auf die von der Digitalen Gesellschaft und einem IT-Unternehmen erhobene Beschwerde vom 7. August 2021 gegen die auf SIMAP publizierte Ausschreibung zu Justitia.Swiss einzutreten. Es begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden. Den Entscheid haben wir nicht angefochten

Justitia.Swiss

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.

Kabelaufklärung am Bundesverwaltungsgericht

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Digitale Gesellschaft weist verharmlosende Darstellung zur Massenüberwachung des Geheimdienstes zurück

Alle Personen in der Schweiz können durch den Geheimdienst mit der Kabelaufklärung ohne Anlass und Verdacht überwacht werden. Das Bundesgericht hiess unsere Beschwerde gegen diese Form der Massenüberwachung vollumfänglich gut. In der Folge liegt das Verfahren wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Nun stellt sich der Geheimdienst auf den Standpunkt, dass der vom Bundesgericht verlangten Prüfung mit einer einseitigen und beschönigenden Stellungnahme Genüge getan ist. Dies wird jedoch den Vorgaben des Bundesgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht im Ansatz gerecht.