Donnerstag, 16. April 2026 – Karl der Grosse

Netzpolitischer Abend zum Thema Cybersecurity

Netzpolitischer Abend zum Thema Cybersecurity

Der Netzpolitische Abend ist eine Veranstaltungsreihe der Digitalen Gesellschaft. Gemeinsam mit unseren Gästen aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Politik diskutieren wir über gesellschaftlich relevante Themen rund um die Digitalisierung. Am Donnerstag, 16. April 2026 ist das Thema «Cybersecurity»

Revision Nachrichtendienstgesetz

Die Massenüberwachung des Geheimdiensts ist unmöglich mit den Grundrechten vereinbar

Die Massenüberwachung des Geheimdiensts ist unmöglich mit den Grundrechten vereinbar

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 19. November 2025 anerkannt: Die Funk- und Kabelaufklärung durch den Nachrichtendienst verletzt die Grundrechte. Die Digitale Gesellschaft zeigt in einer umfangreichen Analyse auf, welche Mängel das Gericht anerkennt und dass es faktisch unmöglich ist, diese Massenüberwachung grundrechtskonform auszugestalten. Die Analyse lässt nur ein Fazit zu: Der Bund muss die Funk- und Kabelaufklärung so schnell als möglich und vollumfänglich einstellen. Die heute in der Sicherheitskommission des Nationalrats anlaufende Revision des Nachrichtendienstgesetzes ist die Gelegenheit dazu.

Massiver Rückschlag für die freie und demokratische Gesellschaft

Noch mehr Überwachung durch den Geheimdienst

Noch mehr Überwachung durch den Geheimdienst

Noch mehr Instrumente zur Überwachung, noch mehr Überwachte: Der Bundesrat will die Schweizer Bevölkerung noch stärker kontrollieren. Die Ausweitung wird den «Chilling effect» in der Gesellschaft verstärken, der Menschen von politischem und zivilgesellschaftlichem Engagement abhält. Die Digitale Gesellschaft kritisiert diese bedenkliche Entwicklung, sie steht einer freien und demokratischen Gesellschaft entgegen. Statt einem Ausbau der Überwachungsmassnahmen braucht es die Streichung der Kabelaufklärung aus dem Nachrichtendienstgesetz.

News

Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungs­gericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.

Für digitale Grundrechte

150 Franken für unsere Zukunft

150 Franken für unsere Zukunft

Wer seine Geschichte kennt, setzt in der Gegenwart die Weichen für die Zukunft richtig. Zum Jahresende und kurz vor unserem 15-jährigen Jubiläum schauen wir daher auf unsere wichtigsten Meilensteine und das Erreichte zurück. Jeden Sonntag im Advent und zwischen Weihnachten und Neujahr erscheint hier ein neuer Abschnitt dazu.