Beiträge zu: Kabelaufklärung
Newsletter zu Überwachungsmassnahmen, Fernmeldegesetz, Auskunftsrecht, DNS-Resolver & Veranstaltungen
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Aprilausgabe sind: Überwachungsmassnahmen unter Notrecht, Netzneutralität, «Löschen statt sperren», Aufsichtsbehörde des Geheimdienstes bestätigt unsere Argumente, unsere verschlüsselten DNS-Resolver feiern einjähriges Bestehen sowie Veranstaltungen
Auskunftsrecht taugt nicht als Mittel gegen unrechtmässige geheimdienstliche Überwachung
Die geheimdienstliche Aufsichtsbehörde hat gravierende Mängel beim Auskunftsrecht der betroffenen Personen festgestellt. Dies ist brisant, da das Bundesverwaltungsgericht im letzten Jahr unsere Beschwerde gegen die Kabelaufklärung auch mit der Begründung abgelehnt hatte, dass mit Hilfe des Auskunftsrechts eine «rechtmässige» Überwachung durchgesetzt werden könne. Diese Argumentation war schon vor dem Bericht unhaltbar. Nun haben wir mit einer Eingabe an das Bundesgericht nachgelegt.
Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmassnahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.
Newsletter zu E-ID, Kabelaufklärung, Big Brother Awards & Sommer-Termine
Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Juliausgabe sind: Nationalratskommission bei E-ID auf Referendumskurs, Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht, Big Brother Awards am 29. August 2019, Netzpolitischer Stammtisch & Sommerparty in Zürich
Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor dem Bundesgericht
Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Mit einem mutlosen Entscheid sprach dieses den BeschwerdeführerInnen das Recht auf Beschwerde ab. Nun muss das Bundesgericht entscheiden, ob überwachte Personen einen rechtsstaatlichen Anspruch haben, sich gegen Massenüberwachung zu wehren.
Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst
Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.