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Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Geheimdienst akzeptiert Urteil zur Kabelaufklärung – Überwachung läuft vorerst weiter

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) akzeptiert das Urteil zur Funk- und Kabelaufklärung – es wird damit rechtskräftig. Das Bundesverwaltungs­gericht erklärte die Massenüberwachung als verfassungs- und EMRK-widrig, erlaubt aber eine fünfjährige Übergangsfrist, in der sie vorerst weiterläuft. Der Bund will das Nachrichtendienstgesetz in dieser Zeit revidieren. Wir werden die Revision äussert kritisch begleiten.

Polizeigesetz Kanton Luzern

Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch

Bundesgericht kassiert die automatische Fahrzeugfahndung und den interkantonalen Datenaustausch

Das Bundesgericht hat heute die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AVF) sowie die Regelungen zur Teilnahme am interkantonalen Datenaustausch und zum Betrieb einer gemeinsamer Abfrageplattformen (POLAP) kassiert. Das Urteil wurde bereits Mitte Oktober gefällt und heute veröffentlicht. Es ist ein wichtiger Entscheid für Luzern und darüber hinaus, da auch in anderen Kantonen ähnliche Befugnisse geschaffen werden soll.

Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Beschwerde gegen die Beschaffung von Justitia.Swiss ohne gesetzliche Grundlage wird nicht an das Bundesgericht weitergezogen

Mit Urteil vom 3. Januar 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, nicht auf die von der Digitalen Gesellschaft und einem IT-Unternehmen erhobene Beschwerde vom 7. August 2021 gegen die auf SIMAP publizierte Ausschreibung zu Justitia.Swiss einzutreten. Es begründet seinen Entscheid mit der fehlenden Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden. Den Entscheid haben wir nicht angefochten

Justitia.Swiss

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Bundesverwaltungsgericht fällt mit Nichteintretensentscheid ein politisches Urteil

Die Plattform «Justitia.Swiss» soll beschafft und bereits im nächsten Jahr in Betrieb genommen werden. Erst danach soll – nach Schaffung vollendeter Tatsachen – eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gegen die Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage hatte die Digitale Gesellschaft zusammen mit einem betroffenen IT-Unternehmen Beschwerde erhoben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht einen Nichteintretensentscheid gefällt. Es missachtet damit die gerichtliche Praxis, wonach Nichtigkeit jederzeit und von sämtlichen staatlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten ist – und fällt letztlich einen politischen Entscheid.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig

Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.

Überwachungsgesetz BÜPF

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig

Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesver­waltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.

Kabelaufklärung

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Mutloses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Massenüberwachung durch den schweizerischen Geheimdienst

Von der Massenüberwachung durch die Kabelaufklärung sind alle Personen in der Schweiz betroffen. Die Digitale Gesellschaft gelangte daher im Rahmen einer strategischen Klage an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat nun den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern in einem mutlosen Entscheid das Recht auf Beschwerde abgesprochen. Die Digitale Gesellschaft wird das Urteil an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, da diese Darstellung offensichtlich nicht zutreffend ist.

Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Teilerfolg im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ab, bestätigt aber das Auskunftsrecht für die eigenen Vorratsdaten. Das Gericht argumentiert, es gäbe noch kein Urteil gegen die Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Genau deshalb geht unser Kampf in Strassburg weiter.