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Gesundheitsdossier: Nur sicher und selbstbestimmt

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✓ Persönliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
✓ Datenzugriff nur für autorisierte Personen

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Urteil Vorratsdatenspeicherung

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.

Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 27. Juni 2014 in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig seien und dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Das Verfasssungsgericht fordert die sofortige Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung durch Bundeskanzler… mehr

Aargauer Obergericht unterstellt Internet-Forumsbetreiber dem BÜPF

Die langatmige und von zuweilen etwas unglücklich agierenden Akteuren besetzte Vorgeschichte möchte ich uns hier ersparen. Wer sich dafür interessiert, sei auf die Anekdote Von Parkgebühren und feigen Schwätzern, den Zeitungs-Artikel Wohlen-Online bald vor Bundesgericht und natürlich ins Forum Wohlen-Online… mehr