Erwähnenswert: E-Voting, Expertenkommission zum NSA-Skandal, Bitcoin (14.12.2013)

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E-Voting

Der Grosse Rat vom Kanton Aargau hat – als aktueller Konsortiumskanton des ursprünglich von Zürich entwickelten Systems – am 26. November einen Kredit über 1’139’000.- CHF zur Weiterentwicklung von «Vote électronique und Pilotvorhaben zur Ausbreitung im Kanton Aargau» abgelehnt. Eine Woche später stellte Peter Voser im Namen der CVP-Fraktion einen Rückkommensantrag. Diesem wird zuerst im Rat zugestimmt; nach der Diskussion und Stellungnahme des Finanzdirektors vom Antragssteller zurückgezogen.

Auch der Kanton Waadt hat sich mit E-Voting beschäftigt. Die Kantonsregierung will keine weiteren Tests durchführen und stattdessen die zweite Generation von Systemen abwarten.

Derweil hat der Bundesrat die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) im Einklang mit dem dritten Bericht zu Vote électronique angepasst. Diese tritt per 15. Januar 2014 in Kraft und schreibt neu die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe vor.

Art. 27i: Plausibilisierung und Verifizierbarkeit der elektronischen Stimmabgabe

    1. Kantone, die lediglich einen Teil ihres Elektorats in einen Versuch einbeziehen, müssen die Ergebnisse plausibilisieren können.
    2. Kantone, die das ganze Elektorat in einen Versuch einbeziehen, müssen sicherstellen, dass der korrekte Ablauf der elektronischen Stimmabgabe und die Korrektheit des Ergebnisses dieses Stimmkanals verifiziert werden können.
    3. Die Bundeskanzlei regelt die Verifizierbarkeit und die Plausibilisierung.
    4. Werden bei der Verifizierung oder der Plausibilisierung Unregelmässigkeiten festgestellt, so muss die Anzahl fehlerhafter Stimmen erhoben oder zumindest das Ausmass der Auswirkungen auf das Auszählungsergebnis abgeschätzt werden können.

Expertenkommission zum NSA-Skandal

Ständerat Paul Rechsteiner (SP, SG) hatte am 26. September per Motion 13.3841 eine Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit gefordert. Der Bundesrat hat die Ablehnung beantragt. Der Ständerat ist jedoch nach einer starken Rede von Paul Rechsteiner in der letzten Woche dem Anliegen gefolgt.

Bitcoin

Die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit will die Chancen von Bitcoin prüfen lassen. Nationalrat Thomas Weibel (GLP, ZH) hat deshalb das Postulat 13.4070 «Rechtssicherheit für Bitcoin schaffen» mit 44 Mitunterzeichnenden am 5. Dezember eingereicht. Eine mögliche Antwort wird gleich mitgegeben:

Möglicherweise könnten diese Fragen beantwortet werden, wenn klargestellt würde, dass Bitcoin und ähnliche elektronische Zahlungsmittel wie Fremdwährungen zu behandeln sind. Damit liesse sich Bitcoin im Kontext des GWG, KAG, MWSTG und anderer Gesetze einordnen und es würde Rechtssicherheit hergestellt.