Liveberichterstattung: Revision BÜPF im Ständerat [Update, 19.3.2014]

Am 10. und am 19. März 2014 fand im Ständerat die Debatte zum neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) statt. Wir versuchten, die Debatte live zusammenzufassen (von unten nach oben lesen).

Fortsetzung der Debatte (19. März 2014):

  • Der Ständerat nimmt das BÜPF mit 30:2 Stimmen bei 4 Enthaltungen an. Das Geschäft geht nun in die Rechtskommission des Nationalrats.
  • FMG Art 6a neu so beschlossen.
  • Bis 279 so beschlossen.
  • BR Sommaruga: GovWare ist anspruchsvoll. Anforderungen klar und streng. Bürger sollen informiert werden. Sehr strenges Verwertungsverbot. (Frau Sommaruga geht nicht auf die Fragen von Frau Fetz ein.)
  • SR Engler: Es könne nur für Kommunikation und dessen Randdaten verwendet werden.
  • SR Fetz: GovWare könne eingesetzt werden, ohne zu benennen wo die Einschänkungen/Grenzen sind.
    Fetz wünnscht Liste klaren Straftaten (Aktiv Katalog). Artikel scheint noch nicht ganz durchdacht zu sein. Zuhanden des Zweitrates soll ein Aktiv-Katalog für GovWare erstellt werden.
  • SR Fetz: Frage an BR: hat die Schweiz bereits solche Staatstrojaner ? In Deutschland funktioniere es nicht, weil die Schäden zu gross seien. GovWare ist Schadsoftware. GovWare kann Inhalte ändern, löschen, hinzufügen. Das Computersystem könnte Zugriff für Dritte erlauben. Wer soll Schadsoftware programmieren?
  • SR Engler erklärt GovWare. Haupteinsatz Telefonie (Skype).
    StPO 269ter ist die gesetzliche Grundlage. Nicht zulässig ist eine Onlinedurchsuchung (Webcam, Mikrofon). Der Zweck ist begrenzt. Drei Einwände gegen GovWare: 1. nicht gerechtfertigt wegen gering schwerer Delikte. 2. technische Sicherheit. 3. Kommunikationsüberwachung sei unkontrollierbar.
    1. verweist auf  StPO 286 GovWare – Deliktekatalog.
    2. Bei Schäden auf Zielsystem evtl. Staatshaftung. Der Staat hat Interesse an guter GovWare.
    3. Zufallsfunde: Raumüberwachung, Beweisauswertung ist unzutreffend. Nur für aktive Überwachung zulässig. Daten die nicht Inhalt der Kommunikation sind, seien zu vernichten.
  • StPO 269ter Abs 1-3 so beschlossen.
  • IMSI-Catcher so beschlossen.
  • SR Engler: StPO 269: IMSI-Catcher benötigt auch Zwangsmassnahmengerichtsentscheid. Erklärt Funktionsweise des IMSI-Catchers. geregelt sei dies in StPO Art. 280.
  • SR Fetz zeiht Einzelantrag zurück.
  • BR Sommaruga: Vorschlag: Zweitrat sollte sich diesem Anliegen nochmals annehmen.
  • Kommissionssprecher Engler: Vorschlag der Kommission bezieht sich auf schwere Delikte. Letztlich gehe es um die Verhältnismässigkeit der Behörden.
  • Frau Fetz: Kurze Nachfrage: Geht davon aus das die Verhältnismässigkeit immer gilt. Doch was sei mit Rechtsextremen die nicht gewerblich mit Waffen handeln?
  • BR Sommaruga: BÜPF-Massnahmen sind zwingend geheime Massnahmen und schwere Grundrechtseingriffe. Der BR will Grundrechtseingriffe minimal halten, z.B. die Überwachung kommt bei Fahrlässigkeit zum Zuge. StPO Voraussetzungen sollen eng gehalten werden. Darum solle der Einzelantrag Fetz abgelehnt werden.
  • Einzelantrag Fetz: Art. 33 Abs. 3k. Einschränkung auf gewerbemässiger Waffenhandel, ist auch eine schwere Straftat wenn diese nicht gewerbemässig sind.
  • Schlussbestimmungen so genehmigt.
  • Bis Art 46 so genehmigt.
  • Bis Art 42 so genehmigt.
  • Die Debatte zur Revision des BÜPF wird fortgesetzt.

Begin der Debatte (10. März 2014):

  • 20:06: Präsident German: Die Sitzung wird unterbrochen. Es geht weiter mit dem BÜPF am 19. März 2014.
  • 20:05: SR-Präsident German: Art. 38 Kosten: Es wird der Minderheit und damit dem BR gefolgt (27:13). Kosten sollen teilweise von FDA getragen werden.
  • 20:04: Konrad Graber (LU): zieht Antrag zurück.
  • 20:00: Bundesrätin Sommaruga Art. 38 Kosten: BR will nur teilweise vergüten. FDA sollten Teil des Risikos tragen. BR argumentiert mit dem Budget der Kantone. Der Bundesrat lehnt beide Einzelanträge ab.
  • 19:55: SR-Präsident German: Info Geschäft wird am 19. März weiter beraten, wegen Nachtessen mit den Kantonen.
  • 19:51: Konrad Graber (LU): Einzelantrag: Es gibt keinen sachlichen Grund für eine Teilweise-Entschädigung der FDA
  • 19:46: Martin Schmid (GR) für die Minderheit: Zählt nochmals die Möglichkeiten auf. Schmid will an der geltenden Praxis festhalten: Staatspolitisches Argument. FDA sollten nicht für Aufträge der Justiz bezahlen. Die Kooperation der FDA ist fragwürdig, wenn keine Entschädigungen bezahlt würden. Die Finanzsorgen der Kantone sind zweitrangig. Konsenslösung der Minderheit.
  • 19:39: Ständerätin Savary (VD) für die Minderheit (Schmid Martin, Bischof, Engler, Häberli-Koller, Minder) will Vorschlag des Bundesrats. Savary zeigt die Kosten der Überwachung in den Kantonen GE, VD und ZH auf.
  • 19:34: Stefan Engler (GR): Wer muss für die Kosten der Überwachung aufkommen. Art. 38 Abs. 3. Einzelantrag Graber sollen FDA kostendeckend entschädigt werden. BR und Kommissionsmehrheit ist für eine angemessene Entschädigung der FDA. 2011 entstanden für grosse FDA kosten von 18.Mio. CHF.
  • 19:33: Stefan Engler (GR): Notsuche auch bei Berufsgeheimnis, so genehmigt.
  • 19:31: SR-Präsident German: Bis Art. 37 keine Wortmeldung, so genehmigt.
  • 19:26: SR-Präsident German: Art. 27 Streichung des Abs. 3: Abstimmung: Antrag Fetz wird abgelehnt. Bei 35:2 Stimmen abgelehnt.
  • 19:27: Bundesrätin Sommaruga: Nur bei vielen Usern oder wirtschaftlicher Bedeutung. Sommaruga wirbt dagegen.
  • 19:20: Anita Fetz (BS): Absatz 3 ist ein «Innovationshemmer». Es sind nur Schweizer Anbieter betroffen. Die Bigshots sind nicht betroffen. Abs. 3 kann von kleinen FDAs das selbe wie von grossen Providern verlangen. Das ist teuer. Art. 32-34 u.a. mit Strafandrohung und Mitwirkungspflicht. Instant Messenger wie «Threema» würden darunter leiden. Bei einem Umsatz von 200’000 bis 400’000 müssten kleine Leiden. Fetz pocht auf Verhältnismässigkeit. (Amnerkung: Threema ist ein Unternehmen mit 3 Mitarbeitern)
  • 19:20 Konrad Graber (LU): Zieht Antrag zurück.
  • 19:19: Stefan Engler (GR): Art. 27 Abs. 3 Streichen (Fetz), Art. 27 Abs. 3 abändern (Graber). Es stehe nur noch Einzelantrag Fetz im Raum. Ein klassischer Wettbewerbsnachteil.
  • 19:14: SR-Präsident German: Abstimmung Art. 27 Kommissionsmehrheit wird gefolgt.
  • 19:16: SR-Präsident German: Art. 25 Abs. 5 Abstimmung: Der Ständerat stimmt für eine Vorratsdatenspeicherung von 12 Monaten
  • 19:15: Stefan Engler (GR): Art. 25 Abs. 5 Aufbewahrungsdauer von 12 Monaten sei zweckmässig, nötig, verhältnismässig. Mehrheit 12 Monate, Minderheit 8 Monate.
  • 19:14: SR-Präsident German: Abstimmung Art. 26 Kommissionsmehrheit wird gefolgt.
  • 19:13: Konrad Graber (LU): Einzelantrag wird zurückgezogen
  • 19:12: Bundesrätin Sommaruga: Einzelantrag Gruber sei unnötig. Darum möchte Sommaruga Ablehnung.
  • 19:12 Bundesrätin Sommaruga: FDA von abgeleiteten Kommunikationsdiensten (reine E-Mail, Cloud-Anbieterinnen) müssen Dienstleistungen mit vielen Usern oder mit grosser Wirtschaftlicher Bedeutung haben. Es gilt das Verhältnismässigkeitsprinzip.
  • 19:11 Stefan Engler (GR): BR wird Verordnung erlassen, um Abstufungen zwischen FDA zu machen.
  • 19:08: Konrad Graber (LU): Verhältnismässigkeit für kleine FDA muss gegeben sein.
  • 19:08: SR-Präsident German: Ist dem Bundesrat für eine «jederzeit» gute Antwort dankbar.
  • 19:07: Anita Fetz (BS): Ist mit Vorschlag Sommaruga einverstanden.
  • 19:04: Bundesrätin Sommaruga zu «jederzeit»: Identifikationsdaten wie im Telefonbuch. Fordert keine Begrenzung für die ganze Dauer der Kundenformulierung. Vorschlag: Formulierung wie in Art. 21 Abs. 2 evtl. für Zweitrat.
  • 19:04 Stefan Engler (GR): Allgemein zugängliche Daten, solange verfügbar. Wie ist die Interpretation von «jederzeit»
  • 19:02: Anita Fetz (BS): schlägt vor, Art. 22 Dauer der Aufbewahrung an BWIS anzupassen: max. 5 Jahre.
  • 19:02 : SR-Präsident German: Bis Art. 21 keine Wortmeldung, so genehmigt.
  • 19:01 Stefan Engler (GR) «Telefonbuchanfragen». Nicht direkt löschen bei Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sondern 12 Monate aufbewahren.
  • 19:01: SR-Präsident German: Bis Art. 21 keine Wortmeldung, so genehmigt.
  • 18:59: SR-Präsident German: Abstimmung Art. 19 Kommissionsmehreit wird gefolgt.
  • 18:58: Bundesrätin Sommaruga: Art 19 soll Minderheit, bei Art. 26 der Mehrheit zu folgen.
  • 18:56: Bundesrätin Sommaruga: Mehraufwand auf Grund Frist für FDA sei vertretbar. BR kann bestimmte FDA ausnehmen, kleine Anbieter.
  • 18:54: Bundesrätin Sommaruga: Verlängerung der Aufbewahrungsdauer ist laut BR sinnvoll und nötig. 12 Monate entsprechen den Vorschlägen von zwei Motionen . BR hat sich auch an EU-Staaten orientiert.
  • 18:52 Ständerätin Savary (VD): Bis Kinderpornofälle aus dem Ausland in der Schweiz ankommen, sei Frist teilweise zu knapp und fragt nach einer Verdreifachung der Frist auf 18 Monate.
  • 18:50 Konrad Graber (LU): Bittet darum, bei Art. 26 der Minderheit zu folgen.
  • 18:50 Konrad Graber (LU): VDS auch ohne Inhalte, liesse sich hier einiges Auslesen. Fristen sollten nich länger als nötig sein.
  • 18:48: Stefan Engler (GR) zu Art. 19 Abs. 4 Aufbewahrungsdauer bei Postverkehrs: Analog dem Fernmeldeverkehr auf 12 Monate. Engler folgt hier der Minderheit.
  • 18:48: Stefan Engler (GR): Verlängerung der First ist nötig, z.B. bei Tötungsdelikten, Hinweise aus dem Ausland.
  • 18:47: Stefan Engler (GR): VDS sei unverzichtbar.
  • 18:45: Stefan Engler (GR): In Drogenfällen gelänge es regelmässig Händler zu finden.
  • 18:44: Stefan Engler (GR): VDS kann Beschuldigung erhärten oder entkräften.
  • 18:43: Stefan Engler (GR) in Deutschland steht VDS in der Krtitik. Hängige Klage in Deutschland.
  • 18:42: Stefan Engler (GR): FDA und nicht der Dienst ÜPF speichert die Daten. Bei Abschluss der Untersuchung muss der Betroffene informiert werden.
  • 18:39: Stefan Engler (GR) für die Kommission: VDS der Post. Daten sind bei den FDA gespeichert und nur bei dringendem Tatverdacht an den Dienst zu übermitteln.
  • 18:37: SR-Präsident German: Bis Art. 19 keine Wortmeldung, so genehmigt.
  • 18:36 Bundesrätin Sommaruga: Anliegen Fetz sei gut, aber nicht nötig, da dies in Art. 43 schon drin sei.
  • 18:34: Stefan Engler (GR) für die Kommission: Das Pflichtenheft wurde ergänzt. Engler steht Einzelantrag Fetz zu Art 16k grundsätzlich positiv gegenüber.
  • 18:31: Anita Fetz (BS): Einzelantrag Art 16k Statistik. Dank an die Kommission für diesen Punkt. Zusatz: In der Statistik sollen Nicht-Genehmigte, Nicht-Genehmigte-Verlängerungen, Information an Betroffene. Dies um die Wirksamkeit des Gesetzes zu beweisen.
  • 18:30: SR-Präsident German: Bis Art. 16 keine Wortmeldung, so genehmigt.
  • 18:28: Anita Fetz (BS): Informationsplficht: BR Sommaruga sagt, sie werden informiert.
  • 18:27: Bundesrätin Sommaruga zum Einzelantrag Fetz: BR will Kriminellen keine Anreize geben, um private Netze zu nützen.
  • 18:24: Bundesrätin Sommaruga zum Einzelantrag Fetz: keine Duldungspflicht für Private. Private müssen liefern was sie haben  (Anmerkung: Keine Logs, keine Info; Anmerkung II: Art. 29 E-BÜPF sieht eine Duldungspflicht – jedoch keine Ausnahme für Private – vor.)
  • 18:23 Primin Bischof (SO): Überwachung und VDS auch an Schulen, Unis und Hotel nötig. Es sei nur eine Duldungspflicht. Einzelantrag ist abzulehnen.
  • 18:21 Stefan Engler (GR): «Ermittelnde Behörden wissen, was verhältnismässig ist.»
  • 18:18 Anita Fetz (BS): «Was sind die Grenzen der Überwachung? Was ist verhältnismässig?» Einzelantrag Fetz: Art 2 Persönlicher Geltungbereich auf Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu beschränken. Aber nicht für Private (S27.09 Botschaft). Wenn jemand in Fetz› Wlan eindringt, kann auch sie überwacht werden.
  • 18:17 Stefan Engler (GR): Überwachungspflichten der verschiedenen FDA unterscheiden sich. Hinweis auf Einzelantrag Fetz.
  • 18:14 Stefan Engler (GR) für die Kommisson: Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich wird erweitert. Anbieterinnen der abgeleiteten Kommunikationsdienste (Chat, Doc-Share, Cloud, Hotel, Spitäler etc.)
  • 18:13: SR-Präsident Germann Eintreten ist unbestritten, so beschlossen.
  • 18:13: Bundesrätin Sommaruga: Skype sei verschlüsselt, hier braucht der Staat einen Hebel. Darum brauche es GovWare.
  • 18:09: Bundesrätin Sommaruga: Zwei Ausnahmen: Vermisste Person im Notfall => Antennensuchlauf (Fall Lucie). Es wird nach Flüchtigen, die bereits Verurteilt sind, gesucht.
  • 18:06: Bundesrätin Sommaruga: Keine qualititative Aussage. BR will Rechtssicherheit.
  • 18:05: Bundesrätin Sommaruga: Fragt sich, was die Alternative sei. Missbräuche liessen sich nicht ausschliessen.
  • 18:03: Bundesrätin Sommaruga: BR ist sich den weitreichenden Eingriffen in Grundgesetz bewusst. Es bestehe eine «individuelle Güterabwägung».
  • 18:00: Bundesrätin Sommaruga: Warum eine Totalrevision: Veränderung der Telekommunikation. Von neuen Technologien profitieren auch Kriminelle.
  • 18:00: Bundesrätin Sommaruga: Worum geht es in diesem Gesetz nicht: NDB, Bespitzeln. Nur bei dringendem Tatverdacht.
  • 18:00: Ständerätin Savary (VD): [folgt zu einem späteren Zeitpunkt]
  • 17:59 Konrad Graber (LU): Kosten: Aus Sicht der Branche ist Entschädigung nötig, sonst würden Kunden eines FDA Überwachungsgelüste der Staatsanwaltschaften tragen.
  • 17:57 Konrad Graber (LU): Wirkunsorientierte Überwachung, Investitionen und Betriebskosten. Nur für grosse FDA: Verhältnismässigkeit muss gegeben sein.
  • 17:55 Konrad Graber (LU): Findet Gesetz grundsätzlich verabschiedungswürdig; ist für Eintreten.
  • 17:55 Anita Fetz (BS): Möchte VDS auf 6 Monate beschränken.
  • 17:54 Anita Fetz (BS): Es braucht vernünftige Regeln und Transparenz
  • 17:50 Anita Fetz (BS): GovWare: In Deutschland sind Staatstrojaner verboten, da nicht grundgesetzkonform.
  • 17:50 Anita Fetz (BS): VDS: Was soll wie lange gesammelt werden, und wie lange soll aufbewahrt werden.
  • 17:49 Anita Fetz (BS): Es gehe im Deliktskatalog nicht nur um schwerste Tatbestände. VDS liege im Bereich der Grundrechte.
  • 17:49 Anita Fetz (BS): Anwendungsbereich soll im neuen Gesetz ausgeweitet werden.
  • 17:48 Anita Fetz (BS): Keine Aussage zur Qualität unter bisherigem Gesetze und auch keine in der Botschaft zum neuen BÜPF. Fetz möchte mehr über die Wirksamkeit wissen. Dies sei die zentrale Frage.
  • 17:46 Anita Fetz (BS): Frau Fetz bewertet die Vorlage deutlich kritischer. Nicht mehr solle überwacht werden, sondern besser. Qualität sei gefragt, nicht Quantiät.
  • 17:45 Martin Schmid (GR): Kosten: «Nur dann, wenn die Überwachung die Behörden etwas koste, werde sie vernünftig eingesetzt.» Sonst sei die Gefahr da, dass die Behörden künftig dieses Mittel sehr viel mehr einsetzen würden. Eine Schwelle/Hürde sei nötig. Verhältnismässigkeit müsse gegeben sein. Ohne Kosten würde mehr überwacht. Schmid ersucht um Eintreten auf die Vorlage.
  • 17:44 Martin Schmid (GR): Kosten: Schmid sieht Gesamtkontext. Es gehe um mehr. «Wer soll im Rahmen der Strafverfolgung die Kosten übernehmen».
  • 17:43 Martin Schmid (GR): VDS sei eher am unteren Ende der Skala anzusetzen.
  • 17:41 Martin Schmid (GR): Die technologische Entwicklung gehe weiter; BÜPF-Revision sei für Zukunft auch wirksam.
  • 17:41 Martin Schmid (GR): (Mitglied der Kommission) Viele SR haben eine Nähe zu Strafverfolgungsbehörden.
  • 17:40 Claude Janiak (BL): Jährliche Statistiken sind im Entwurf
  • 17:37 Claude Janiak (BL): Aufbewahrung der Daten: Der Übergang zur zentralen Langzeitaufbewahrung vereinfacht Zugriff für ermittelnde Behörden.
  • 17:37 Claude Janiak (BL): Die StPO sieht vor, dass erst überwacht wird, wenn Verdacht auf schweren Tatbestand gegeben sei.
  • 17:34: Claude Janiak (BL): GovWare als Antwort auf Verschlüsselung. Verweis Seite 2772. Verwendung nur bei schwersten Tatbeständen. Onlinedurchsuchung ist nicht zulässig. Daten, die nicht verwendet würden, müssten gelöscht werden.
  • 17:33: Claude Janiak (BL): Es geht nicht um die präventive Überwachung. Dies ist Sache des neuen NDG
  • 17:30: Claude Janiak (BL): Überwachung sollte «ultima ratio» sein, da es um Grundrechtseingriffe gehe.
  • 17:29: Ständerätin Savary (VD): GovWare werde nur bei besonders schweren Taten eingesetzt.
  • 17:28: Ständerätin Savary (VD): Zunahme in Zürich und Genf erkläre sich durch die Flughafen.
  • 17:25: Es spricht Ständerätin Savary (VD): Ist voll auf der Linie der Kommission, und möchte BÜPF vorbehaltlos annehmen.
  • 17:24: Ständerat Stadler (UR): VDS und Staatstrojaner verlange nach einem sehr kritischen Blick.
  • 17:23: Ständerat Stadler (UR): Voltaire sagte vor 200 Jahren, die Gedanken sind frei. Nun gelte: «Die Gedanken sind frei zugänglich»
  • 17:20: Ständerat Stadler (UR): Es geht bei dieser Gesetzesänderung auch um unsere Grundrechte.
  • 17:18: Ständerat Stadler (UR): Werden Daten, z.B. von Antennensuchlauf, wieder gelöscht ?
  • 17:16: Ständerat Stadler (UR): Vorratsdatenspeicherung sei nicht unproblematisch. Behörden bestünden nicht aus Robotern, Fehler sind möglich, Missbrauch ist denkbar.
  • 17:14: Die Rechtskommision empfiehlt Eintreten.
  • 17:13: Einzelanträge Fetz seien laut Kommission unübersichtlich und unnötig.
  • 17:12: Es sei umstritten, wie die Kosten aufzuteilen seien.
  • 17:10: Randdaten (Vorratsdatenspeicherung) sollen für 12 Monate aufbewahrt werden.
  • 17:08: Engler verliest grundsätzlich das Argumentarium, welches auch auf der Homepage des Dienst ÜPF zu finden ist.
  • 17:05: Verdeckte Ermittlungen im Internet sei rechtmässig, es gehe nur noch um das «wie».
  • 17:04: Anpassungen der Kommission: Öffentliches Interesse gegen kommerzielle Interessen seien abgewogen worden. U.a. Zitat Staatsanwalt Brunner, Besuch beim Dienst ÜPF.
  • 17:01: Für die Kommission spricht Ständerat Engler. In den meisten Fällen würde wegen «schweren Gewaltdelikten» und Pädokriminalität ermittelt.
  • 17:00: Mit fast zwei Stunden Verspätung starten die Beratungen zur Totalrevision des BÜPF.
  • 16:45: In wenigen Minuten sollte es los gehen.
  • 15:15 – Die Debatte im Ständerat hat begonnen. Zuerst stehen noch andere Tagungspunkte auf dem Programm (PDF).

BR = Bundesrat
BÜPF = Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
FDA = Fernmeldedienstanbieter, Provider
VDS = Vorratsdatenspeicherung