Trotz (oder wegen) Telefonüberwachung lassen Strafverfolgungsbehörden F.M. ein ganzes Jahr lang weiterdealen

Altes Telefon
Photo: Jan-Hendrik Caspers (cc by-sa)

Seit einiger Zeit scheint es alle paar Wochen einen Besuchstermin beim Dienst ÜPF zu geben. Parteien, Kommissionen, Journalistinnen und selbst Hacker geben sich die Klinke in die Hand. Dabei hat sich Inside-IT im Anschluss zu etwas Propaganda für die Behörden verleiten lassen. Der Artikel über eine konkrete Telefonüberwachungsmassnahme beschreibt aber nicht nur eine gut funktionierende und rechtmässige Überwachungsmaschinerie, sondern offenbart zwischen den Zeilen auch fragwürdige Praktiken.

So wird von einer der Stadtpolizei Winterthur bekannten Drogenhändlerin das Handy ein ganzes Jahr lang abgehört und Beweise gesammelt. Es scheint übliche Praxis zu sein, die Leute während einer laufenden Abhörung weiterdealen zu lassen. Ein Ziel mag sein, über die Telefonkontakte eines Dealers andere Dealer, Zulieferer und Kunden herauszufinden. Es gäbe aber auch eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, die Begehung von Verbrechen zu verhindern!

Zur Hauptsache werden beim Zuhören aber wohl die Erbsen gezählt, die man dem Dealer letztendlich anhängen kann. F.M. konnte nach einem Jahr Überwachung der Handel mit Heroin und Streckmittel in gerade mal drei Fällen nachgewiesen werden – und wurde mit einer bedingten Busse bestraft. Zur Verfolgung eines besonders schweren Deliktes, wie von den Behörden immer betont wird, scheint die Telefonüberwachung nicht angeordnet worden zu sein.