Beiträge zu: Dienst ÜPF
NP009 E-Voting, Einblicke in den Überwachungsstaat, Geheimdienst schlägt über die Stränge
Anordnungsformulare verschaffen Einblick in den Überwachungsstaat
Die Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in die – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Der zuständige Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hatte die Empfehlung für Transparenz des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) ignoriert.
Bundesrat will die Überwachung mit der Einführung der 5G-Technologie stark ausbauen
Mit der Einführung der 5G-Technologie in der Mobilfunkkommunikation will der Bundesrat nach eigenen Angaben auch «die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anpassen». Tatsächlich verbirgt sich jedoch in den Plänen ein starker Ausbau der Überwachung. Wir haben heute unsere ausführliche und ablehnende Stellungnahme eingereicht.
Überwachungsbehörde verweigerte zu Unrecht die Transparenz bei Überwachungsmassnahmen
Kein Überwachungsstaat ohne Bürokratie: Sicherheitsbehörden in der Schweiz verwenden Formulare, um Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Die geforderte Einsicht in diese – leeren! – Formulare wurde der Digitalen Gesellschaft verweigert. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass vollständige Transparenz hergestellt werden muss.
Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesgericht rechtswidrig
Kurz nach Inkrafttreten des revidierten Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail- und Messaging-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben hatte, folgt nun auch das Bundesgericht dem Urteil.
Überwachung von Internet, E-Mail & Co. in der Schweiz
Dieser Beitrag aktualisiert einen früheren Artikel und dient als Handreichung für Verantwortliche, die sich mit der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) befassen. Der Beitrag thematisiert hierbei sowohl die Pflichten im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung, als auch, wann die Speicherung von Daten von BenutzerInnen rechtswidrig ist.
Verweigerte Einsicht in Anordnungsformulare für Überwachungsmassnahmen
Die zuständige Überwachungsbehörde in der Schweiz verweigert die Einsicht in amtliche Dokumente und verschliesst sich der Transparenz – entgegen der Empfehlung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Leider ist dies kein Einzelfall. Dagegen haben wir eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.
Ausdehnung des Geltungsbereichs gemäss Bundesverwaltungsgericht rechtswidrig
Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF hat die zuständige Überwachungsbehörde 2018 den Geltungsbereich nach eigenem Gutdünken ausgedehnt und auch E-Mail-Anbieterinnen als Fernmeldedienstanbieterinnen eingestuft. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Verfügung aufgehoben.
Rechtswidrige Uminterpretation des Begriffs der Fernmeldedienste
Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat ein Merkblatt zur Abgrenzung zwischen Fernmeldedienstanbieterinnen und Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste veröffentlicht. In diesem nimmt er kurz nach Inkrafttreten des neuen Überwachungsgesetzes BÜPF eine erhebliche Ausweitung der Überwachungsvorschriften vor. Der vorliegende Artikel geht darauf ein, warum diese Ausweitung unstatthaft ist.