Salt startet mit Verletzung der Netzneutralität

Letzthin verkündete Orange anlässlich eines Rebranding-Events, dass sie fortan Salt heissen wird. Ob das Rebranding Auswirkungen auf den Schweizer Mobilfunkmarkt haben wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen, da sich die Gesamtsituation der grossen drei Provider nicht verändert hat.

Mit der Lancierung der neuen Marke hat sich Salt gleich zu Beginn zu einer Verletzung der Netzneutralität hinreissen lassen, bzw. von Orange fort geführt. Die Abos sind gestaffelt und können entsprechend den Telefonie- und Surfgewohnheiten der Kunden ausgewählt werden. Doch surft der Kunde das Live-TV-Angebot von Zattoo an, werden die verbrauchten Megabytes nicht in Rechnung gestellt.

Die Unternehmenssprecherin von Salt Therese Wenger war trotz mehrfacher Nachfrageversuche nicht erreichbar, um sich kurz zu der Netzneutralität zu äussern.

Solche Kombipakete stellen eine klare Verletzung der Netzneutralität dar und sind aus zwei Gründen fragwürdig:

  • Konkurrenten von Zattoo haben diesen Vorteil bei Salt nicht. Somit sind Anbieterinnen wie Teleboy oder Wilmaa auf dem Netz von Salt benachteiligt. In der Anhörung der nationalrätlichen Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-NR) äusserte  ein Vertreter von Wilmaa bedenken, denn es gäbe kaum Salt/Orange Kunden, welche Wilmaa nutzten. Mit ein Grund dafür wird der Zattoo-Deal sein. Somit wird klar, dass es bei solchen Hürden schwieriger wird, neue Produkte zu verbreiten.
  • Seit von Netzneutralität gesprochen wird, sind die Provider emsig daran, neue Produkte zu lancieren, welche die Netzneutralität verletzen. Man möchte wohl vorbereitet sein: Wenn die Netzneutralität politisch debattiert würde, könnten die Telcos darauf hinzuweisen, dass man bereits entsprechende Produkte auf dem Markt habe und schliesslich einem Kundenbedürfnis nachgehe.

Auch wenn sich die Branche einen sogenannten Verhaltenskodex zur Netzneutralität gegeben hat, sind noch immer viele Verletzungen der Netzneutralität möglich. Der Ständerat hat im März entschieden, die Motion Glättli zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität nicht weiter zu verfolgen. Die Diskussion über die Netzneutralität sei «wichtig, aber schwierig», sagte die zuständige Bundesrätin Doris Leuthard im Ständerat und verwies auf just jenen löchrigen Verhaltenskodex, den sich die Telekommunikationsbranche Ende 2014 selbst gegeben hat.

Bundesrat und Ständerat sehen also keinen Handlungsbedarf bei der Netzneutralität. Einzig der Nationalrat hat die Motion angenommen. Dieser erste politische Versuch, Netzneutralität gesetzlich vorzuschreiben, ist klar gescheitert. Doch es bleibt auch in Zukunft wichtig, dass Gleiches gleich behandelt wird, darum stehen wir auch weiter für Netzneutralität ein.