Der Bundesrat will das Prinzip der Netzneutralität durch eine dokumentierte Diskriminierung ersetzen

Nachdem der Bundesrat vor einem Jahr den jüngsten Fernmeldebericht veröffentlicht hat, ist nun ein erstes Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Fernmeldegesetzes eröffnet worden.

Eine Änderung betrifft die Netzneutralität. Im erläuternden Bericht ist dazu festgehalten:

Sowohl bestehende als auch potenzielle Kundinnen und Kunden wissen nicht, ob und welche Einschränkungen und Differenzierungen ihre Internetzugangsanbieterin beim Datentransport tatsächlich anwendet. Durch das Bevorzugen oder Blockieren von bestimmten Diensten sind die Kundinnen und Kunden nicht mehr frei, selbst zu wählen, welche Dienste und Inhalte sie über den Internetzugang nutzen wollen.

In Frankreich kam […] eine Untersuchung der Regulierungsbehörde […] zum Schluss, dass Google-Inhalte (insb. YouTube) unter anderem deswegen in schlechter Qualität bei den Endkunden des Internet Service Providers (ISP) Free ankamen, weil die Kapazität des direkten Peering zwischen Free und Google ungenügend war. Free hatte seinen Kundinnen und Kunden vorgeschlagen, statt YouTube den Free-eigenen Videodienst Dailymotion zu benutzen.

DSL Infinity
KonsumentInnen dürfen sich auf neue Angebote freuen: Gemäss Bundesrat
sollen «ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten» zulässig sein.
(Vorlage: Swisscom, Collage: Digitale Gesellschaft)

Um das Problem von ungenügendem Peering zu illustrieren, gäbe es auch Beispiele aus der Schweiz. Cablecom und Swisscom tun sich mit dem Ausbau schwer oder drosseln gar die Interkonnektion zu anderen Providern – mit dem Ziel einen zweiseitigen Markt zu etablieren. Ein jüngerer Fall betrifft die Deutsche Telekom. Die Hintergründe hat Init7 dokumentiert.

Meist geht in der Debatte vergessen, dass nicht die Inhalteanbieter für den Traffic verantwortlich sind, sondern deren Inhalte von den Endkunden (bei Cablecom, Swisscom und Deutsche Telekom) angefordert werden. Für die Übertragung der Daten bezahlen sie mit dem Internet-Abonnement. Auf der anderen Seite nochmals die hohle Hand zu machen, führt zu Double Paid Traffic. Speziell stossend ist, wenn durch ungenügendes Peering den hauseigenen Diensten zum Durchbruch verholfen werden soll.

Nicht nur auf dieses Problem hat der aktuelle Entwurf zur Änderung des Fernmeldegeheimnisses keine Antwort, es erlaubt den Access Providern neu sogar explizit,  «Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich
unterschiedlich zu behandeln», solange sie «öffentlich darüber informieren» (Art. 12a Abs. 2 E-FMG). Damit wird die Netzneutralität abgeschafft, resp. durch eine dokumentierte Diskriminierung ersetzt.

Der Bundesrat möchte den Internetzugangsanbieter freie Hand lassen und vergisst, dass die «technische Entwicklung und Innovation» eben gerade nicht von Swisscom, Sunrise & Cablecom ausgehen, sondern von den Inhalteanbieter auf der anderen Seite der Leitung: Youtube, Zattoo und WhatsApp beleben mit innovativen Angeboten den Markt, an denen die Internetzugangsanbieter wiederum als Transporteure partizipieren können.

Festgeschriebene Netzneutralität muss dafür sorgen, dass dieses innovationsfördernde Umfeld bestehen bleibt, damit sich neue Ideen und Startups entwickeln können – ohne jedem Access Provider auf der Welt Wegzoll eine Umsatzbeteiligung abtreten zu müssen, wie dies der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom AG fordert.

Auf undurchsichtige Internet-Abonnemente – wie wir sie bereits aus dem Mobilfunkbereich kennen – können die Konsumentinnen und Konsumenten jedoch verzichten: Ein Internet-Abonnement, mit dem sich nicht alle weltweit über das Internet angebotenen Dienste und Inhalte nutzen lassen, ist weder innovativ – noch hat es seinen Namen verdient.