Update Februar 2016

Netzsperren, NDG, BÜPF & Durchsetzungsinitiative

Newsletter

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft.Die Februar-Ausgabe wurde am 16. Februar versandt. Die aktuellen Themen sind:

  • Netzsperren
  • Weitere Netzsperren
  • Nachrichtendienstgesetz
  • Referendum BÜPF
  • Durchsetzungsinitiative tangiert Kampf für Datenschutz und Privatsphäre

Netzsperren

Bereits seit einigen Jahren erschweren die meisten Provider in der Schweiz mittels DNS-Sperren den Zugang zu Webseiten mit dokumentiertem Kindesmissbrauch. Bis jetzt ist diese Massnahme freiwillig. Mit der Revision des Fernmeldegesetzes sollen sie nun verbindlich werden – obwohl im erläuternden Bericht keine Erfordernis für diese Massnahme ausgemacht werden kann.

In Deutschland konnte nach einer hitzigen politischen Debatte festgestellt werden, dass «Löschen statt Sperren» funktioniert: In praktisch allen Fällen werden entsprechende Websites von den zuständigen Hostingprovidern entfernt – und dies weltweit. Durch Sperren (und Wegschauen) werden die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen.

Weitere Netzsperren

Netzsperren sind in zwei weiteren Gesetzesentwürfen vorgesehen: Das revidierte Urheberrechtsgesetzes sieht eine Zugriffssperre auf urheberrechtlich geschützte Werke im Ausland vor. Mit dem neuen Geldspielgesetz sollen Netzsperren verabschiedet werden, um den Zugriff auf ausländische Glücksspielangebote zu verhindern. Beide Vorgehen sind weder wirkungsvoll noch gehen sie die Probleme an der Ursache an.

Mit der Einführung dieser Massnahmen würde sich die Schweiz jedoch in eine unehrenhafte Liste der Länder mit Internetsperren einreihen. Zudem zeigt die Erfahrung, dass Sperr- und Überwachungsmassnahmen kaum mehr zurückgenommen – sondern weiter ausgebaut werden.

Zusammen mit der Internet Society Schweiz haben wir eine kurze und einfach verständliche Auslegeordnung zu den Netzsperren im Geldspielgesetz erstellt.

Nachrichtendienstgesetz

Anders als im letzten Newsletter angekündigt, findet die Abstimmung zum neuen Nachrichtendienstgesetz nicht bereits im Juni statt. Der nächste mögliche Termin ist nun der 25. September 2016.

In der Zwischenzeit hat die Bundeskanzlei das Zustandekommen des Referendums mit total 56‘055 gültigen Unterschriften offiziell bestätigt. Komplett wurden über 65’000 Unterschriften zusammengetragen (die jedoch nicht mehr alle zur Beglaubigung eingereicht wurden, resp. werden konnten). Dieses sehr gute Resultat konnte erst dank grossem Effort in den letzten Tagen der Referendumsfrist erreicht werden.

Referendum BÜPF

Bereits in einem Monat dürfte das Überwachungsgesetz BÜPF vom Parlament beschlossen werden. Die Referendumsfrist würde somit von April bis Juni 2016 dauern. Nach dem aktuellen Beratungsstand wird die Vorratsdatenspeicherung bei 6 Monaten bleiben (der Kreis der Speicherpflichtigen jedoch weiterhin deutlich erweitert werden). Die Speicherung der sensiblen Daten im Ausland dürfte zudem möglich bleiben.

Das Zurückkommen auf 6 Monate ist ein politisches Manöver der Justizministerin und der zuständigen Kommission. Damit soll die Chance auf ein erfolgreiches Referendum vermindert – und somit der Staatstrojaner (und die weiteren Verschärfungen) gerettet werden.

Durchsetzungsinitiative tangiert Kampf für Datenschutz und Privatsphäre

Eine Annahme der «Durchsetzungsinitiative» hätte viele negative Konsequenzen. Sie würde auch konkrete Auswirkungen im Kampf für informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre haben.

Die «Durchsetzungsinitiative» wäre der erste Schritt zum Ausstieg aus der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK, da ihre Anwendung Menschenrechte verletzen würde. Die nachfolgende «Selbstbestimmungsinitiative» der SVP hätte dann die zwingende Kündigung der EMRK zur Folge. Mit dem Wegfallen der EMRK könnte die Vorratsdatenspeicherung (oder die Kabelaufklärung) juristisch nicht mehr bekämpft werden, da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt.

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(Bild: «Newsletter» – CC0 1.0)