Bundesrat und BAKOM

Diskussion um Plattformregulierung! Und Leistungsschutzrecht?

Der Bundesrat will über eine mögliche Regulierung von Plattformen wie Google und Facebook diskutieren. Hierzu hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) einen Bericht über die positiven und negativen Aspekte veröffentlicht. Gemeint sind Hassrede, Falschinformation, Zensur und Intransparenz. Im Schlepptau droht jedoch eine erneute Debatte um ein Leistungsschutzrecht (Linksteuer).

In der letzten Woche hat der Bundesrat angekündigt, er wolle eine breite Diskussion zur Regulierung von Kommunikationsplattformen führen. Es geht dabei um eine sogenannte Plattformregulierung. In der EU sind ähnliche Vorhaben bereits in der Debatte: Der Digital Services Act (DSA) adressiert unter anderem Fragen zum Umgang mit «Fake News» und «Hate Speech», respektive deren Erkennung und Löschung. Der Digital Markets Act (DMA) soll den Wettbewerb beispielsweise im Hinblick auf die sogenannte Gatekeeper-Funktion von grossen Plattformen regeln.

Mit der Ankündigung zur breiten Diskussion hat der Bundesrat einen Bericht des BAKOM veröffentlicht (PDF). Darin werden die positiven und negativen Potentiale erläutert:

Dies sind wichtige Punkte, die diskutiert und einheitlich geregelt werden müssen.

Auffällig ist, dass die Themen Datenschutz und Privatsphäre keine Rolle spielen, hingegen und im Unterschied zur Debatte in der EU, «die Bedrohung der Medienqualität durch den Rückgang von Nutzung und Werbeeinnahmen journalistischer Medien» beklagt wird:

So verbreiten die Intermediäre unter anderem auch traditionelle Medieninhalte über ihre Plattformen, wodurch ein neues, «hybrides» Mediensystem entsteht, das alte und neue Medien integriert.

Dieses Bild ist falsch. Die «Intermediäre» verbreiten die Inhalte der Medienhäuser nicht, indem sie ein «hybrides» Mediensystem schaffen, das alte und neue Medien integriert. Inhalte werden durch die Benutzer:innen auf den Plattformen diskutiert, Links geteilt und Zitate angeführt. Die Inhalte sind vor der weitereren Verbreitung durch das Urheberrecht geschützt.

Zudem gibt es Seiten und Kanäle der Redaktionen und Medienhäuser auf den Plattformen, worüber sie ihre Inhalte teilen. Und es gibt Google News, das automatisch auf Medieninhalte verlinkt, wofür es nach Bedarf eine Opt-out-Möglichkeit gibt.

Weiter:

Folgen dieser neuen Konkurrenz sind sinkende Mediennutzung und damit einhergehend sinkende Publikumserlöse sowie sinkende Werbeeinnahmen, insbesondere beim Print. Der Werbeumsatz der Schweizer Zeitungen ist zwischen 2007 (1.76 Milliarden Schweizer Franken) und 2020 (432 Millionen Franken) um rund 75% eingebrochen.

Den schrumpfenden Print-Umsatz salopp den «Intermediären» anzulasten, im Gegenzug das generelle, wachsende Interesse an Online-Angeboten, die Medienportale und das verpasste Schaffen einer gemeinsamen Vermarktungsplattform, wie der Publicitas, nicht zu erwähnen, ist nicht nachvollziehbar.

Hochwertiger Journalismus ist für eine demokratische Gesellschaft unerlässlich. Neue Finanzierungsmodelle müssen dringend umgesetzt werden. Zu befürchten ist jedoch, dass ein netzpolitischer Zombie aufersteht, und wir erneut über ein Leistungschutzrecht für Presseverlage (Linksteuer) streiten müssen.

Unklar bleibt in der Ankündigung, wie die «breite Diskussion zur Regulierung von Kommunikationsplattformen» vonstatten gehen soll. Wir bleiben dran.