Für echte statt Schein-Lösungen

Kontra-Position zu einem Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren

Kontra-Position zu einem Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren

Ein Verbot und alle Probleme sind gelöst? Europäische Länder diskutieren über ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren, Australien hat es soeben eingeführt. Doch so verständlich der Wunsch nach Schutz von Jugendlichen ist: Ein Verbot ist eine paternalistische Schein-Lösung, die von wirksamen Massnahmen ablenkt. Schutz und Selbstbestimmung entstehen nicht durch Ausschluss, sondern durch Teilhabe, Kompetenz – und Verantwortlichkeit der Social-Media-Plattformen.

Fünf Forderungen für eine wirksame Regulierung der Plattformen

Schluss mit der Ohnmacht

Schluss mit der Ohnmacht

Der Entwurf des neuen Gesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) ist ein wichtiger Schritt, reicht aber nicht aus. Die Digitale Gesellschaft, AlgorithmWatch CH, die Stiftung für Konsumentenschutz und Opendata.ch fordern substanzielle Nachbesserungen. Ziel ist eine Regulierung, die Grundrechte, Selbstbestimmung und demokratische Öffentlichkeit wirksam schützt, statt die Logik der Klickökonomie weiter zu zementieren.

Petition zur Plattformregulierung

Stopp dem Milliardengeschäft mit betrügerischer Werbung!

Stopp dem Milliardengeschäft mit betrügerischer Werbung!

Nutzer:innen müssen betrügerische Werbung auf sozialen Plattformen und in Suchmaschinen melden können. Die Pflicht für eine entsprechende Meldestelle ist aber eine Lücke im geplanten Gesetz zur Plattformregulierung. Der Bund muss diese Lücke schliessen, damit Zuckerberg & Co Verantwortung übernehmen müssen, statt Milliarden mit betrügerischer Werbung zu verdienen.

Eröffnung Vernehmlassung zur Plattformregulierung

Plattformregulierung: Der späte und zahme Aufbruch des Bundesrats

Plattformregulierung: Der späte und zahme Aufbruch des Bundesrats

Der Bundesrat gibt endlich die Vorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung. Ein erster Blick in die Vorlage zeigt, dass sie wichtige Fortschritte wie Moderations- und Beschwerdeverfahren oder Zustelldomizile bringt. Sie ist in vielen Punkten aber zu zahm; so bei der Regulierung der Werbung auf Plattformen sowie bei Massnahmen gegen gesamtgesellschaftliche Risiken. Auch die Herausforderungen bei Suchmaschinen sind nicht genügend adressiert.

Stellungnahme zur E-ID-Verordnung

E-ID-Umsetzung: Spielräume für mehr Datenschutz, Souveränität und gegen Missbrauch ausnutzen

E-ID-Umsetzung: Spielräume für mehr Datenschutz, Souveränität und gegen Missbrauch ausnutzen

Das knappe Abstimmungsresultat zum Bundesgesetz über die E-ID ist ein Schuss vor den Bug. Digitale Technologien müssen höchsten Standards an Datenschutz und Sicherheit genügen und die Selbstbestimmung der Menschen stärken, damit die Bevölkerung den Anwendungen vertraut und sie akzeptiert. Dies muss auch die Leitlinie für die Umsetzung der E-ID durch die zugehörige Verordnung (VEID) sein. Die Stellungnahme der Digitalen Gesellschaft zur VEID fordert ein, dass die Spielräume für strenge Datenschutz-Anforderungen, für weitgehende digitale Souveränität und für vollständig umgesetzte Barrierefreiheit ausgenutzt werden müssen und macht konkrete Vorschläge dazu. Zudem darf mehr Datenschutz nicht Mehrkosten für die Nutzer:innen verursachen.

Ja zum E-ID-Gesetz

Ein Erfolg der digitalen Zivilgesellschaft

Ein Erfolg der digitalen Zivilgesellschaft

Das E-ID-Gesetz ist ein wichtiger Fortschritt. Dieser wurde mehrheitsfähig gemacht durch das Engagement der digitalen Zivilgesellschaft, die sich für eine staatliche Lösung eingesetzt hat, welche die Privatsphäre, Datensparkeit und Sicherheit priorisiert. Das knappe Ergebnis zeigt jedoch: Das Vertrauen der Bevölkerung in digitale Technologien muss hart erarbeitet werden. Ein Ja zu einem Digital-Projekt gibt es nur, wenn die Zivilgesellschaft miteinbezogen sind und die Bedürfnisse der Menschen im Zentrum stehen.

«Unterschriften-Bschiss»

Zivilgesellschaft muss in die Ausgestaltung von E-Collecting zwingend eingebunden werden

Zivilgesellschaft muss in die Ausgestaltung von E-Collecting zwingend eingebunden werden

Eine aktuelle Auswertung von SRF zeigt, dass der Anteil von professionellen Firmen beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden grösser ist als bisher bekannt. Gleichzeitig demonstriert ein Praxis-Test, wie Unterschriften mit Hilfe eines Plotters massenhaft gefälscht werden könnten. Die Einführung von E-Collecting bietet die Chance zur sicheren und vertrauenswürdigen Sammlung von Unterschriften. Dabei gilt es jedoch Anforderungen an den Datenschutz, die Datensparsamkeit, die Transparenz und Freiwilligkeit zwingend einzuhalten.

Pilotprojekt E-Collecting

Ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Demokratie

Ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Demokratie

Überparteiliche parlamentarische Vorstösse fordern vom Bundesrat ein Pilotprojekt für E-Collecting. Dafür soll die E-ID-Infrastruktur genutzt werden, die ab 2026 zur Verfügung stehen wird. Die Umsetzung soll datensparsam, dezentral und quelloffen erfolgen. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung unseres politischen Systems sowie für mehr Partizipation und Sicherheit.

Debatte im Kanton Bern

E-Collecting oder E-Voting?

E-Collecting oder E-Voting?

Im Kanton Bern debattieren der Regierungs- und der Grosse Rat darüber, ob E-Collecting und/oder E-Voting eingeführt werden sollen. Aus Ressourcengründen soll gemäss vorberatender Kommission E-Voting vorgezogen werden. Die Digitale Gesellschaft sieht hier eine falsche Prioritätensetzung. E-Collecting ist eine grosse Chance der Digitalen Demokratie. Hingegen lehnen wir die Einführung von E-Voting aus technischen und demokratiepolitischen Erwägungen weiterhin klar ab.

Enttäuschung überwiegt beim AI Act

Europäische Union verabschiedet Gesetz über künstliche Intelligenz

Europäische Union verabschiedet Gesetz über künstliche Intelligenz

Die EU hat sich auf eine finale Version der Verordnung zur Künstlichen Intelligenz geeinigt. Aus netzpolitischer Perspektive ist positiv, dass es diese Verordnung nun überhaupt gibt, und dass gegenüber dem ersten Entwurf einige Aspekte aufgenommen oder geschärft wurden. Negativ zu vermerken ist jedoch, dass auf den letzten Metern noch einige Regelungen entschärft wurden, insbesondere die zur biometrischen Identifikation.