Stellungnahme

Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst

Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst

Die Digitale Gesellschaft wurde zum Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG) vom 25. September 2015 eingeladen. Wir haben gegenüber dem neuen Gesetz grosse Vorbehalte und fordern diesbezüglich die Einhaltung der Grundrechte.

Kabelaufklärung und andere unrechtmässige Überwachungsmassnahmen

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz

Die Geschäftsprüfungs­delegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienst­gesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmass­nahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.

Geheimdienst

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein

Gestern haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ihren Jahresbericht 2018 veröffentlicht. Einige Details zum Nachrichtendienstgesetz sind interessant. So wird der Einsatz von Staatstrojanern und der Kabelaufklärung bestätigt.

Unbedingt NEIN zur «Selbstbestimmungsinitiative»

Digitale Schurkenstaat-Gefahr

Das Bild zeigt, wie mit einer Kreissäge das Wort „DATENSCHUTZ“ zwischen „DATEN“ und „SCHUTZ“ durchtrennt wird.

Ein Artikel der «Republik» erläutert, wie man in persönlichen Gesprächen die von der «Selbstbestimmungsinitiative» ausgehende Gefahr für die Menschenrechte erklären kann. Diese Gefahr ist gerade auch im Bereich der digitalen Freiheitsrechte besonders akut.

Übersichtlich erklärt

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»

In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.