Beiträge zu: Nachrichtendienstgesetz
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NP014 Gesichtserkennung, Prüm II, Revision Nachrichtendienstgesetz
Revision des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst
Geheimdienstaufsicht fordert grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Schweizerischen Parlaments fordert in ihrem jüngsten Bericht eine grundlegende Neukonzeption des Auskunftsrechts im Nachrichtendienstgesetz (NDG), nachdem erneut illegale Überwachungsmassnahmen aufgeflogen sind. Obwohl das Auskunftsrecht untauglich konzipiert ist, erachtet es das Bundesverwaltungsgericht sogar als ausreichend, um eine «rechtmässige» Überwachung durch die Kabelaufklärung gerichtlich durchsetzen zu können. Eine Farce.
Nachrichtendienst setzt Staatstrojaner und Kabelaufklärung ein
Digitale Schurkenstaat-Gefahr
Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung»
In der Schweiz sind sämtliche Anbieterinnen von Post-, Telefon- und Internetdiensten verpflichtet, das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen – wer, wann, wo und mit wem kommuniziert – für sechs Monate aufzuzeichnen. Weil von dieser Überwachungsmassnahme ausnahmslos alle betroffen sind, stellt sie einen unverhältnismässigen Eingriff in den verfassungsmässig garantierten Schutz der Privatsphäre dar. Das Faktenblatt zur «Vorratsdatenspeicherung» erklärt die Hintergründe übersichtlich.
Müssen oder dürfen private Dritte beim Einsatz von Staatstrojanern mitwirken?
Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.