Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Weiterzug der Beschwerde gegen die Kabelaufklärung vor das Bundesverwaltungsgericht

Am 1. September 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Dieses ermöglicht unter anderem die so genannte Kabelaufklärung. Bei der Kabelaufklärung handelt sich um anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Kabelaufklärung zu unterlassen – und zieht nun die Beschwerde nach einem Nichteintreten an das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Massenüberwachung durch den Geheimdienst

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde gegen die Kabelaufklärung

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ermöglicht die so genannte Kabelaufklärung: Der Geheimdienst erhält damit Zugriff auf die Kommunikation über internationale Glasfaserkabel. Wir alle in der Schweiz werden jedoch überwacht, denn es gibt kein schweizerisches Internet. Die Menschenrechte gelten im Übrigen universell und nicht allein für Menschen in der Schweiz. Die Digitale Gesellschaft erhebt deshalb Beschwerde gegen die Kabelaufklärung.

Kritik der Digitale Gesellschaft

Schrankenlose Verordnungen zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Vernehmlassungsantwort der Digitalen Gesellschaft zu den NDG-Verordnungen

Die Digitale Gesellschaft lehnte und lehnt das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) ab. Dennoch beteiligte sich die Digitale Gesellschaft an der Vernehmlassung zu zwei Verordnungen. Die Verordnung über das Nachrichtendienstgesetz (NDV) und die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sollen Ausführungsbestimmungen zum NDG enthalten. Leider beschränken sich diese aber nicht darauf, das NDG zu konkretisieren und die Kompetenzen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) abschliessend zu bestimmen.

Nachrichtendienstgesetz

Unter 40-Jährige stimmten Nein

Unter 40-Jährige stimmten Nein

In dieser Woche wurde die VOTO-Studie zur Abstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz NDG (ehemals VOX-Analyse) veröffentlicht. Die Nachbefragung bringt einige Erkenntnisse zu Tage. So wurde das Gesetz von den 18- bis 39-Jährigen abgelehnt. Jedoch nicht deutlich genug, um auf das Schlussresultat einen Einfluss zu haben. Auch bei der «Generation Fichenskandal» (50 bis 59 Jahre) ist die Ablehnung wieder grösser als bei bei den 40- bis 49-Jährigen.

Abstimmung

Nachrichtendiensgesetz

Nachrichtendiensgesetz

Am Wochenende wurde das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) vom Volk angenommen. Damit überhaupt das Volk befragt wurde, haben wir als netzpolitische Gruppierung im letzten Winter über 11’000 Unterschriften gesammelt und damit entscheidend zum Gelingen der Unterschriftensammlung beigetragen. Auch wenn die Abstimmung… mehr

Gaskessel Bern

Podiumsdiskussion zum Nachrichtendienstgesetz

Poster zur Veranstaltung

Am Freitag, 16. September 2016 findet im Gaskessel Bern zwischen 19.00 und 22.00 eine Podiumsdiskussion zu den anstehenden Abstimmungen „Grüne Wirtschaft“ und „Nachrichtendienstgesetz“ statt. Volker Birk wird für die Digitale Gesellschaft unsere Standpunkte bezüglich Nachrichtendienstgesetz einbringen. Podiumsdiskussionen zu den Abstimmungen… mehr