Keine Transparenz hinsichtlich der widerrechtlichen Gesichtserkennung durch den Geheimdienst
In Umsetzung des Urteils A-4286/2022 hat die Digitale Gesellschaft im Juni 2026 beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) teilweise Einsicht in die widerrechtliche Gesichtserkennung betreffende Dokumente erhalten. Dabei zeigt sich: Gerade dort, wo Transparenz für eine freie demokratische Gesellschaft von zentraler Bedeutung ist, führt die besorgniserregende Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips auf groteske Art und Weise dazu, dass Transparenz nicht gewährleistet ist.







