Beiträge zu: Vorratsdatenspeicherung
Überwachung beginnt mit dem Erfassen und Aufzeichnen von Informationen. Die Speicherung von Positions- und Kommunikations-Metadaten bedeutet bereits einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre.
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Bundesrat will Überwachungsstaat per Verordnung massiv ausbauen
Der Bundesrat will den Überwachungsstaat per Verordnung massiv ausbauen. Faktisch sämtliche Anbieterinnen von Kommunikationsdiensten sollen weitreichenden Identifikations- und Überwachungspflichten, wie der Vorratsdatenspeicherung, unterstellt werden. Die geplanten Massnahmen sind ein schwerwiegender Angriff auf Grundrechte, KMU und Rechtsstaat.
Ein Frontalangriff auf Grundrechte und KMU in der Schweiz
Der Bund will den Überwachungsstaat ausbauen – nicht per Gesetz, sondern auf dem Verordnungsweg. Das Vorhaben ist ein Angriff auf geltendes Recht, Wirtschaft und Gesellschaft. Es gefährdet datenschutzfreundliche Kommunikationsdienste, drängt Schweizer Technologie-Unternehmen aus dem Markt und hebelt Grundrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien aus. Und: Sie betrifft uns alle – egal ob Unternehmen oder Privatperson. Noch bis zum 6. Mai 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden.
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Ende der Massenüberwachung: Digitale Gesellschaft fordert «Quick Freeze» statt Vorratsdatenspeicherung
Mit der Vorratsdatenspeicherung werden alle Menschen in der Schweiz ohne Anlass und Verdacht überwacht. Die Digitale Gesellschaft kämpft gegen diese Massenüberwachung, unter anderem mit einer Beschwerde am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Im Verfahren, das seit 2018 am EGMR hängig ist, ist in Kürze mit dem Urteil zu rechnen. Die Vorratsdatenspeicherung verletzt die Grundrechte aller Menschen in der Schweiz. Als grundrechtskonforme und verhältnismässige Alternative zur Vorratsdatenspeicherung schlägt die Digitale Gesellschaft den «Quick Freeze» vor.
Wir haben nichts zu verbergen!?
NP039 Surveillance fédérale
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Vorratsdatenspeicherung am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Digitale Gesellschaft hatte im September 2018 eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eingereicht. Lange blieb es in dieser Angelegenheit ruhig. Nun hat die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz (BJ), die anlasslose Massenüberwachung vor dem Gericht als «notwendig» verteidigt. Die Beschwerdeführenden der Digitalen Gesellschaft widersprechen vehement.