Massenüberwachung

Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten

Schweizer Parlament will Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten

Gemäss Bundesrat und Parlament soll eine Vorratsdatenspeicherung für Flugpassagierdaten eingeführt werden. Die Daten sollen von den Luftverkehrsunternehmen für sechs Monate vorgehalten und rein «auf Verlangen» den Behörden ausgehändigt werden. Sie können auch bereits präventiv zur Verhinderung von möglichen Straftaten angefordert werden. Zudem ist nicht geklärt, und damit auch nicht ausgeschlossen, dass die Daten in einem Push-Verfahren herausverlangt werden können.

Überwachung

Swiss Lawful Interception Report 2017

Swiss Lawful Interception Report 2017

Bereits zum vierten mal erscheint der Swiss Lawful Interception Report. Die Absicht dieses Reports ist es, die Überwachungsmassnahmen der Kantone und des Bundes genauer zu beleuchten und die amtlichen Statistiken mit weiteren Daten anzureichen. Der Report besteht aus mehreren Kapiteln: Rückblick, statistische Daten 2016, Delikte und Gebühren. Zusätzlich zu dem Report wurden die Statistiken auch für das Internet aufbereitet.

AGUR12 II

Ungenügender Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht

Ungenügender Kompromiss der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht

Einen Tag nach dem Beschluss des Nationalrats mit dem Geldspielgesetz Netzsperren in der Schweiz einzuführen, hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verlauten lassen, dass die Arbeitsgruppe beim zentralen Thema der «Pirateriebekämpfung» einen Kompromiss erzielen konnte: «Nicht im Kompromisspaket enthalten sind Blocking-Massnahmen durch Access Provider (sog. Netzsperren)». Dies tönt auf den ersten Blick erfreulich. Im Vorentwurf des neuen Urheberrechtsgesetzes waren jedoch drei Massnahmen vorgesehen.

In eigener Sache

Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender

Vielen Dank an alle Spenderinnen und Spender

Wir möchten uns bei allen Spenderinnen und Spendern herzlich bedanken. Ganz speziell gilt dieser Dank der unbekannten Person, welche uns per Post einen grosszügigen Betrag für die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung hat zukommen lassen. Wir sind unserem Spendenziel einen ganz grossen Sprung entgegengekommen!

Update Dezember 2016

Newsletter: Vorratsdatenspeicherung, Strafuntersuchung NSA, Urheberrecht

Newsletter: Vorratsdatenspeicherung, Strafuntersuchung NSA, Urheberrecht

Das «Update» ist der monatliche Newsletter der Digitalen Gesellschaft. Die Themen der Dezemberausgabe sind: Vorratsdatenspeicherung – Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht, US-Botschafterin verhindert Schweizer Strafuntersuchung gegen die NSA, Modernisierung des Urheberrechts ist vorläufig gescheitert, Für unsere Freiheitsrechte – jetzt spenden!

Weiterzug

Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Das Gericht blendete jedoch aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung. Die Digitale Gesellschaft geht deshalb mit ihrer Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesgericht.

HEAT

Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich

Bericht zur Überwachungsgesamtrechnung in Österreich

Im Jahr 2010 hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismässig beurteilt und ausser Kraft gesetzt. Im Anschluss an das Urteil wurde der Begriff der Überwachungsgesamtrechnung geprägt, da es u.a. festgehalten hat, dass die staatlichen Massnahmen zur Überwachung nicht ausschliesslich einzeln für sich bewertet werden dürfen, sondern in ihrer Gesamtsumme zu betrachten sind.

Urteil Vorratsdatenspeicherung

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Bundesverwaltungsgericht anerkennt schweren Eingriff in die Grundrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz abgewiesen (Medienmitteilung im PDF). Das Gericht anerkennt zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre. Bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Vorratsdatenspeicherung blendet das Gericht aber wesentliche Aspekte aus. Es übergeht insbesondere, dass nicht zu rechtfertigen ist, die Vorratsdaten der gesamten Bevölkerung zu sammeln. Die meisten Menschen in der Schweiz haben dazu nie einen Anlass gegeben und werden trotzdem rund um die Uhr überwacht.

BÜPF-Referendum hauchdünn gescheitert

BÜPF-Referendum hauchdünn gescheitert

Bis zur letzten Minute haben wir gesammelt, sortiert, beglaubigt und gekämpft – es hat trotzdem nicht gereicht. Das netzpolitische Spektrum, wie Chaos Computer Club, Piratenpartei, Digitale Gesellschaft und viele Einzelpersonen, haben das gesetzte Ziel deutlich übertroffen: Unsere Gruppen haben allein… mehr